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Artikel-Schlagworte: „Feststellungsbescheid“



Das komplizierte deutsche System der Gewinnermittlung

Viele Dänen mit Investments in Deutschland (z.B. Windkraftanlagen oder Immobilien) sind zu Recht über das komplizierte deutsche System der Gewinnermittlung erstaunt bis verärgert. Besonders bei mehreren Investments ist es sehr schwer, sich im Dschungel aus Steuernummern, unterschiedlichen Finanzämtern und Steuerberatern zurecht zu finden.
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Verluste aus privaten Aktien Verkäufen von der Steuer absetzen

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere aus dem Verkauf von Aktien, können seit 1999 nur mit Spekulationsgewinnen im selben Jahr (Verlustausgleich) und darüber hinaus mit Spekulationsgewinnen entweder im Vorjahr oder in den Folgejahren verrechnet werden (Verlustabzug). Soweit ein Verlustausgleich und ein Verlustrücktrag nicht möglich sind, erlässt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid, in dem Ihr Verlustvorrat für das Folgejahr dokumentiert ist. Spekulationsverluste, die im Jahr der Verlustentstehung nicht in der Steuererklärung angegeben werden, erkennen die Finanzämter nach Bestandskraft des Steuerbescheides nicht mehr an (BMF-Schreiben vom 5.10.2000, BStBl. 2000 I S. 1383, Tz. 42).
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