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Kontrollen und Mindestlohn

Berlin (ots) – Mit dem Ablauf der beschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den acht osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) ab dem 1. Mai 2011 ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei wählen. Der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft warnt vor unzureichenden Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die für die Einhaltung der Mindestlöhne unverzichtbar seien. Nach Angaben der Bundesregierung wurden im Jahr 2010 allein in der Baubranche bei jeder fünften Kontrolle Verstöße gegen die Mindestlohn-Regelungen festgestellt.
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