Artikel-Schlagworte: „Elterngeld“
Mehr Elterngeld durch Steuerklassenwechsel
Angehende Eltern dürfen eine ungünstige Steuerklassenkombination wählen, um mehr Elterngeld zu erhalten. Das hat jetzt das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Hintergrund ist die Berechnung des Elterngeldes, die auf Grundlage des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt erfolgt. Davon werden 67 Prozent – mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro – als Elterngeld gezahlt.
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Elterngeld berechnen
Am 29.9.2006 wurde das “Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes” (BEEG) vom Bundestag verabschiedet, und auch der Bundesrat hat am 3.11.2006 zugestimmt. Danach können Eltern das neue Elterngeld für Kinder erhalten, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Der Elternteil, der im ersten Lebensjahr des Kindes seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert, erhält einen finanziellen Ausgleich für den Einkommensausfall.
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