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Artikel-Schlagworte: „Ehegattensplitting“



Ehegattensplitting im Steuerrecht – Änderungen sind erforderlich

WAZ: SPD will Ehegattensplitting kippen
Essen (ots) – Die Sozialdemokraten halten das Ehegattensplitting im Steuerrecht für überholt. Die Fixierung auf die „klassische Ein-Personen-Versorger-Ehe“ sei „nicht mehr zeitgemäß“.
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Zwischen der getrennten Veranlagung und der Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingverfahrens wählen

Ehegattensplitting
Ehepaare, die nicht dauerhaft getrennt leben, können bei der Einkommensbesteuerung zwischen der getrennten Veranlagung und der Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingverfahrens wählen. Entscheiden sie sich für das Ehegattensplitting, werden die Ehegatten steuerlich so behandelt, als ob jeder die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erzielen würde und als Alleinstehender nach dem Grundtarif zu versteuern hätte.
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Steuermindernde Wirkung des Ehegattensplitting – neue Möglichkeiten in 2010

Faktorverfahren für Ehegatten bei der Lohnsteuer: Neue Wahlmöglichkeit ab 2010
Bislang konnten erwerbstätige Ehepaare nur zwischen der Steuerklassenkombination IV/IV und der Steuerklassenkombination III/ V wählen. Ab 2010 gibt es eine weitere Wahlmöglichkeit: Beide können nun auch die sogenannte Steuerklasse IV mit Faktor erhalten.
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Steuertipps Ehegattensplitting – Welche Steuerklassen ?

Wir haben vor kurzem geheiratet und überlegen nun, wie die Steuerklassen aufgeteilt werden können, bzw. welche Variation für uns am Besten sein könnte. Wir sind beide voll berufstätig und verdienen nahezu gleichviel.
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Steuern bei der Heirat sparen

Steuern bei der Heirat sparen

Wie man durch Heirat Steuern sparen kann Diesen Beitrag weiterlesen »

Splittingtabelle

Zusammenveranlagung
Bei der Zusammenveranlagung werden die von den Ehegatten erzielten Einkünfte zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und die Ehegatten grundsätzlich gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt.
Die Einkommensteuer wird nach dem Splitting-Verfahren ermittelt. Diesen Beitrag weiterlesen »

Einkommensteuer

Einkommensteuer Deutschland
Gut zu wissen ist es, dass durchschnittliche Bürger in Deutschland mehr als die Hälfte des Jahres für Vater Staat arbeitet, denn die Steuern und Sozialen Abgaben machen immerhin mehr als die Hälfte des Einkommens aus. Diese Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Die Grundlage für die Bemessung ist das zu versteuernde Einkommen des Steuerpflichtigen.
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