Artikel-Schlagworte: „Buchhaltung“
Steuerberater verwalten die Vergangenheit und beraten für die Zukunft
Wer blickt da noch durch: sich ständig ändernde Gesetze, EU-Rechte, Steuerarten und Verordnungen? Richtig: der Steuerberater. Ein guter Helfer in Steuersachen ist also ständig dabei, sein Fachwissen zu aktualisieren. Das nützt nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen.
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Umsatzsteuer-Voranmeldung, Einnahmeüberschuss-Rechnung per Knopfdruck ausfüllen
Wer sich selbstständig macht, steht vor vielen neuen Herausforderungen – z.B. den Anforderungen des Finanzamts. Wo Word und Excel nicht mehr ausreichen, hilft die Software “WISO Mein Büro†von Buhl Data.
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19 Prozent Mehrwertsteuer
Jetzt ist es passiert: Mit dem Jahreswechsel werden zahlreiche steuerrechtliche Änderungen wirksam. Das prominenteste Beispiel ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer.
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Buchhaltung auch für Nicht-Kaufleute
Deutschland ist kompliziert: Überall finden sich Gesetze, Regelungen und Vorschriften, die beachtet und eingehalten werden wollen. Das bleibt nicht ohne Folgen für die wirtschaftliche Lage. Auf mehr als 500 Millionen Euro schätzen Experten den Schaden, der der Volkswirtschaft allein durch die Einführung des neuen Steuer-Formulars EÜR entsteht.
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Online Buchhaltungssystem der Steuerberatung
Ab 2005 sind Unternehmen verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Bescheinigungen und -anmeldungen dem Finanzamt online zu übermitteln. Zusätzlich ist das neue Formular zur Einnahmeüberschussrechnung (EÜR), das am 24. Januar 2005 vom Finanzministerium herausgegeben worden ist, von Selbständigen und Gewerbetreibenden für das Jahr 2005 erstmals elektronisch abzugeben. Mit dem kostenlosen Online-Buchhaltungssystem der Steuerberatung Dr. Stölzel unter www.der-online-steuerberater.de lassen sich nicht nur die Steueranmeldungen bequem per Knopfdruck erledigen: Auch sämtliche neuen gesetzlichen Vorgaben, wie der EÜR-Vordruck, werden jeweils umgehend in das Software-Programm integriert.
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50 % Ersparnis mit einem Online Buchhaltungssystem
Das Erfassen von Buchhaltungsbelegen ist für Gewerbetreibende eine zeitaufwändige und teure Angelegenheit, die schnell die Hälfte oder mehr der Steuerberatungskosten ausmachen kann.
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Lohnsteuerbescheinigungen und Umsatzsteuervoranmeldungen über ELSTER
Seit dem 1. Januar 2005 müssen sowohl die Umsatzsteuervoranmeldungen als auch die Lohnsteueranmeldungen und die Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden. Diese neue gesetzliche Bestimmung kann jetzt von allen Anwendern von Schleupen.CS, der Branchenlösung für die Energie- und Wasserwirtschaft, einfach und unkompliziert umgesetzt werden. Denn das von den Finanzämtern aller Bundesländer akzeptierte Verfahren, das unter dem Namen ELSTER (Elektronische Steuererklärung) bekannt ist, wurde in die CS.FB_Finanzbuchhaltung integriert. Dazu wurde der „ELSTER“-Client vollständig in die Schleupen-Lösung eingebunden. Das heißt, es wird keine zusätzliche Anwendungssoftware zur Erstellung und Übertragung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen benötigt.
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