Artikel-Schlagworte: „BMF Schreiben“

 

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. lehnt Entwurf des BMF-Schreibens zur Funktionsverlagerung ab

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Entwurf des lang erwarteten Erläuterungsschreibens zur Anwendung der sog. Funktionsverlagerung vorgelegt. Hiermit sollen zahlreiche Zweifelsfragen der bereits mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 in das Außensteuergesetz neu eingeführten Regelungen konkretisiert werden, die dem deutschen Fiskus bei konzerninternen Verlagerungen von Funktionen ins Ausland ein weitgehendes Besteuerungsrecht gewähren.
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Zum BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Zeitwertkonten

OpenPr – Am 17.06.2009 hat das Bundesministerium für Finanzen nun die endgültige Version des BMF-Schreibens zur steuerlichen Behandlung von Zeitwertkonten vorgelegt. Es folgt im Wesentlichen den Inhalten des Entwurfs vom 19.09.2008 und dem Schreiben vom 27.01.2009.
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Auch Heimbewohner können die Steuervergünstigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen

Auch Heimbewohner können die Steuervergünstigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen, wenn sie im Heim einen eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt führen. Dies betrifft insbesondere Senioren, die in einem Wohnstift oder in anderen Einrichtungen im Rahmen des betreuten Wohnens lebens. Nach anfänglicher Ablehnung akzeptiert dies mittlerweile auch die Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 26.10.2007, BStBl. 2007 I S. 783, Tz. 12).
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Umsatzsteuer 2009 – Neue BMF-Schreiben

Neues von EuGH und BFH – Lösungen für die Praxis
(openPR) – Die Neuregelungen bei der Umsatzsteuer nehmen kein Ende. Auch im Jahr 2008 sind wieder zahlreiche BMF-Schreiben und Neuregelungen wirksam geworden, die in den Unternehmen umgesetzt werden müssen.
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Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Anwendung der Urteile des BFH vom 4. April 2008 – VI R 85/04 – und – VI R 68/05 -

Die Rechtsgrundsätze der Urteile des BFH vom 4. April 2008 – VI R 85/04 – und – VI R 68/05 – werden von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nicht geteilt. Das BFH-Urteil – VI R 85/04 – ist nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Das BFH-Urteil – VI R 68/05 – ist im Ergebnis im Wege einer Billigkeitsregelung anzuwenden
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