| Einen Zeitrahmen für eine gesetzliche Umsetzung gibt es nicht. Dabei besteht aus Sicht der Kanzlei KAP Rechtsanwälte dringender Handlungsbedarf. Die Anleger haben ein Recht auf eine ordnungsgemäße Aufklärung. Da die Berater diese aus Erfahrung von Anja Appelt teilsweise leider nicht bieten können, wäre ein solches Informationsblatt sehr hilfreich. Aber auch dieses muss dann ersteinmal überreicht sein.
Der Anleger ist verunsichert. Möchte er wissen, ob er tatsächlich das abgeschlossen hat, was ihm der Berater erläuterte, empfiehlt die Anlegerkanzlei KAP Rechtsanwälte in München eine fachkundige Stelle oder einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
KAP Rechtsanwälte
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KAP Rechtsanwälte haben sich auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich des Anlegerschutzes für Kapitalanlagen. An vielen wegweisenden Entscheidungen waren sie beteiligt und bringen diese Erfahrungen zum Vorteil ihrer Mandanten ein.
Die Partner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Rechtsanwalt Thorsten Krause, haben Erfahrungen im Anlegerschutz, von der kreditfinanzierten Anlage (“Rentenmodell”) über alle Arten von Fonds (u. a. Schiffs-, Solar- und Immobilienfonds) bis hin zu atypischen stillen Gesellschaften.
Für die dabei erforderliche vertiefte Hintergrundrecherche arbeiten KAP Rechtsanwälte eng mit Spezialisten wie Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Detekteien zusammen.
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