Poolabschreibung / Sammelabschreibung


 


Es werden bei der Pool-Abschreibung (auch Sammelabschreibung) alle Wirtschaftsgüter mit einem einzelnen Anschaffungspreis zwischen 150,01 € und 1000,00 € im Jahr der Anschaffung in einem Pool zusammengetragen und können über 5 Jahre abgeschrieben werden .


Jedes Jahr ist ein neuer Pool (Sammelabschreibung) bildbar. Der Monat der Anschaffung spielt dabei keine Rolle, es wird Jahresgenau gerechnet.

Rechenbeispiel:
Man erwirbt in 2009 im Januar einen Computer im Wert von 700 €, im April ein Handy für 350 € und im Oktober 2009 einen Büroschrank für 450 €. Der „Pool 2009“ beträgt somit 1.500 €.

Berechnung der Poolabschreibung:
Abschreibungssatz = 20 %
Abschreibungsbetrag = 20% x 1.500 € = 300 € (2009 – 2013)



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“Sie wurde zu Kaiser Wilhelms Zeiten eingeführt, um die Flotte zu finanzieren. Die Flotte wurde inzwischen zwei Mal versenkt, die Sektsteuer zehnmal erhöht.”
by Guido Westerwelle

   


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