Kinderbetreuung Umsatzsteuer ?


 


Unsere Kinder gehen zu einer Tagesmutter, der eine wird vom Kindergarten von ihr abgeholt und der andere von der Grundschule. Zum Monatsersten kommt dann immer die Rechnung, da die Betreuungszeiten unterschiedlich sind. Nun auf der neuen Rechnung ist Umsatzsteuer mit drauf und sie sagte das sie sich einen Gewerbeschein holen musste, weil sie über die Grenze des Einkommens des Kleinunternehmers drüber ist. Läuft das nicht bei der Kinderbetreuung anders ??? Und wie kann ich das Absetzen, bzw. kann ich mir die Umsatzsteuer vom Finanzamt wiederholen ?







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2 Kommentare zu „Kinderbetreuung Umsatzsteuer ?“

  • Maik sagt:

    Meines Erachtens sind die Rechnungen dann falsch, denn seit dem 01.01.2008 sind Leistungen der Tagesmütter von den Umsatzsteuer befreit nach § 4 Nr. 25 UStG. Tagesmütter arbeiten ja als Freiberufler, auch sind diese von der Gewerbesteuer befreit., da es sich um kein Gewerbe handelt, sondern um eine Kindertagesstätte ( § 6 Gewerbeordnung )

  • Malte S. sagt:

    Danke, das werde ich heute Abend, wenn wir die Kinder abholen gleich mitteilen !

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