Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden


 


Die Bundesregierung hat am 06.06.2011 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden beschlossen, welches am 29.06.2011 noch in einigen Punkten geändert und endgültig verabschiedet wurde.


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Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden vor. Die Förderung bezieht sich – wie die vergleichbaren Förderprogramme durch die Bankengruppe der KfW – auf Wohngebäude. Gefördert werden Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden. Die Förderung stellt auf das energetische Ergebnis der durchgeführten Baumaßnahmen ab und setzt voraus, dass durch die jeweiligen Maßnahmen der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Dies ist durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen. Die Aufwendungen für die Maßnahmen werden im Falle einer Einkunftserzielung durch Vermietung und Verpachtung über zehn Jahre im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart abgeschrieben (§ 7e EStG-Entwurf). Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen (§ 10k EStG-Entwurf).

Die erhöhte Abschreibung bzw. der Sonderausgabenabzug ist nach § 52 Abs. 22a und Abs. 24f EStG-Entwurf erstmals auf Baumaßnahmen anzuwenden, mit denen ab dem 06.06.2011 begonnen wurde. Als Beginn gilt bei Baumaßnahmen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt worden ist; bei baugenehmigungsfreien Bauvorhaben, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden.

Hinweis: Die Bundesregierung hat am 06.06.2011 mehrere Kabinettsbeschlüsse verabschiedet, mit denen sie die sog. Energiewende auf den Weg bringen möchte. Neben den steuerlichen Anreizen ist im Energiekonzept u.a. eine Aufstockung der Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm vorgesehen. Weitere Einzelheiten zu den Kabinettsbeschlüssen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung. Zur deren Homepage gelangen Sie hier www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2011/06…

( openPR )

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