Einfachere Bilanzen für Kleinstunternehmen
MWS-Buchhaltungsservice Praxis-Tipp Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister in Brüssel verabschiedete am 21.02.2012 die sogenannte “Micro-Richtlinie” mit den Stimmen Deutschlands.
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Ziel der Regelung ist es, besonders den kleinsten Unternehmen bürokratische Lasten bei der Erstellung von Bilanzen abzunehmen. Die jetzt von Deutschland noch umzusetzende Richtlinie enthält u.a. folgende Erleichterungen:
- Befreiung von bestimmten Bilanzierungspflichten (Der umfangreiche Anhang zur Bilanz muss von Kleinstunternehmern z.B. nicht mehr erstellt werden)
- Einschränkung der Veröffentlichungspflicht (Die Offenlegung von Kleinstunternehmen ist nicht mehr zwingend erforderlich; der Jahresabschluss muss nur noch an das Register übersandt werden)
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Von den vorgesehenen Befreiungen profitieren Kleinstunternehmen. Dazu müssen mindestens zwei von den folgenden drei Schwellenwerten unterschritten werden: Bilanzsumme 350.000 EUR, Jahresumsatz 700.000 EUR und zehn Mitarbeiter, so Monika Walther, Inhaberin und Geschäftsführerin, MWS-Buchhaltungsservice, Tutzing.
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MWS-Buchhaltungsservice
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