Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz wird gebremst
Zur heutigen abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag erklärt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:
CDU/CSU und FDP haben heute den Entschließungsantrag der SPD abgelehnt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das 2010 revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorzulegen.
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Auf einen steuerlichen Informationsaustausch mit der Schweiz nach dem Standard des Artikels 26 OECD-Musterabkommen muss der deutsche Fiskus deshalb weiterhin warten.
Bereits im Oktober 2010 unterzeichneten die Regierungen beider Staaten die völkerrechtliche Vereinbarung. Die zum Inkrafttreten notwendige Ratifizierung sollte – so ausdrücklich das Revisionsprotokoll – “so bald wie möglich” erfolgen. Doch die Regierungen nehmen diese Selbstverpflichtung erkennbar nicht ernst.
Auf Seiten der Schweiz dürfte die Verzögerung auf die öffentliche Kritik zurückzuführen sein, die innerstaatlich an der Unterzeichnung des Abkommens vor einer Einigung mit Deutschland über eine sogenannte “Altfallregelung” geübt wurde. Die Schweizer Banken sind unverändert nicht gewillt, die deutschen Steuerbehörden bei der Sachverhaltsermittlung bisheriger Steuerhinterziehungen zu unterstützen. Deshalb verhandeln Vertreter der beiden Staaten seit Jahresbeginn über eine pauschale Abgeltung der deutschen Steueransprüche.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat gegenüber der Bundesregierung gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche Amnestieregelung exklusiv für Schwarzgeldanlagen in der Schweiz geltend gemacht. Von Bundesfinanzminister Schäuble wurden diese Warnungen bisher ignoriert. Und die Koalitionsfraktionen lehnten heute auch den Antrag der SPD ab, der die deutsche Regierung auffordert, im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit der Schweiz über die Zusammenarbeit im Steuerbereich keiner Regelung zuzustimmen, die an eine Straffreiheit bei Steuerhinterziehung geringere Anforderungen stellt als der heute geänderte Paragraph 371 Abgabenordnung.
Gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses betonte die Bundesregierung bisher, dass es sich um zwei “rechtlich getrennte Projekte” handelt. Dass dem Deutschen Bundestag der zur Ratifizierung des revidierten DBA Schweiz notwendige Entwurf eines Vertragsgesetzes bis heute nicht vorgelegt wurde, lässt sich deshalb nur mit diplomatischer Rücksichtnahme auf die schweizer Gefühlslage erklären. Doch diese darf den deutschen Gesetzgeber nicht hindern, zügig das von der deutschen Regierung abgeschlossene Abkommen zu beraten.
Vor dem Hintergrund der internationalen Anstrengungen zur Verbesserung der Transparenz und Kooperation in Steuerangelegenheiten sollte sich aber auch der schweizer Gesetzgeber um eine zeitnahe Ratifizierung bemühen. Und er sollte inländischen Politikern nicht folgen, die eine inhaltliche Verknüpfung mit anderen sachfremden Themen fordern – wie jüngst dem “Fluglärmstreit Zürich”. Andernfalls könnte das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes, das im Auftrag der G20-Staaten die Umsetzung und tatsächlichen Einhaltung des OECD-Standards überprüft, den Eindruck gewinnen, dass es der Schweiz mit ihrer erklärten Bereitschaft zur künftigen Kooperation in Steuerfragen nicht ernst ist.
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