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Der Fiskus erzwingt sich Zuarbeit Entwurf zu § 138a AO



Die Finanzverwaltung will sich per Gesetz Frondienste von Steuerberatern, Rechtsanwälten, Banken u.a. erzwingen.

Mit einer neuen gesetzlichen Bestimmung (§ 138a AO) will sich der Fiskus unentgeltliche Zuarbeit verschaffen. Unter Androhung von Bußgeldern bis zu fünf Millionen Euro sollen steuerliche Berater verpflichtet werden, von ihnen erdachte Steuergestaltungen dem Fiskus zu melden. Dabei müssen auch die dahinterstehenden Ãœberlegungen dargelegt werden. Selbst zur Angabe der betroffenen Rechtsvorschriften sollen die sogenannten „Vermarkter“ verpflichtet werden. Steuerberater u.a. sollen damit gezwungen werden, auf eigene Kosten und unter dem Damoklesschwert des drohenden Bußgeldes den Finanzbehörden das zu liefern, worüber diese eigentlich auf Grund eigener Sachkenntnis verfügen müssten.

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV e.V.) warnt vor solcher Pönalisierung legalen Verhaltens. Es muss dem Bürger unbenommen bleiben, seine wirtschaftlichen Verhältnisse auf legalem Wege auch mit steuerlicher Wirkung zu gestalten.

Die von der Entwurfsbegründung angeführte angebliche Notwendigkeit, strukturelle Erhebungsdefizite zu beheben, kann in den von der Gesetzesänderung betroffen Fällen gar nicht bestehen. Legale Steuergestaltungen nutzen – insbesondere im internationalen Bereich – den Umstand, dass ausländische Gesetzgeber eigene Entscheidungen über die Steuerbarkeit von Vorgängen treffen. Wenn der ausländische Fiskus keine Steuern erheben will, so muss der deutsche Fiskus dies akzeptieren. Von einem Erhebungsdefizit kann keine Rede sein, wo nichts zu erheben ist.

Ansprechpartner:
RA/StB Roland Franke
E-Mail: franke@dstv.de
Tel.: 030/27876-410
Deutscher Steuerberaterverband e.V.



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