Archiv für die Kategorie „Wissen“

Haushaltshilfe in der Steuerklärung 2009

Eine Haushaltshilfe kann steuerlich angesetzt werden wenn z. B. die Mutter im Haushalt ausfällt oder ein Familienmitglied behindert oder lange krank ist und daher zusätzliche Hilfe im Haushalt nötig und erforderlich ist.
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Wie man eine Bilanz und BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) liest, auch ohne Buchhalter zu sein, darüber informiert die Kanzlei Winkelmann in einer Infoveranstaltung

Schloß Holte - Stukenbrock - (openPR) Härterer Wettbewerb, schärfere Kreditrichtlinien, steuerliche Vorschriften und andere Aspekte zwingen Unternehmen immer mehr zur intensiven Auseinandersetzung mit den eigenen Zahlen. Bei der notwendigen professionellen Aufbereitung der Buchführung und der notwendigen Beratung unterstützt den Unternehmer sein Steuerberater. Trotzdem steigen die Anforderungen an den Unternehmer, sich auch selbst verstärkt mit den Zahlen auseinanderzusetzen.
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Krankheits – und Therapiekosten von der Steuer absetzen

Krankheitskosten, können - soweit Sie die zumutbare Belastung übersteigen- steuerlich geltend gemacht werden. Abziehbar sind Aufwendungen für alle Ärzte, Zahnärzte, Kieferchirurgen sowie verordnete medizinische Behandlungen wie zum Beispiel für Krankengymnasten und Leistungen eines zugelassenen Heilpraktikers.
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Ausweg nach Steuerstraftaten - die Selbstanzeige

München, 19.01.2010 – openPR - Angesichts des verschärften Kampfes gegen Steuerhinterziehung in Deutschland und der EU raten viele Rechtsanwälte ihren Mandanten, die über Konten im Ausland verfügen und Steuern nicht korrekt abgeführt haben, aber wieder ruhig schlafen wollen, zur Selbstanzeige.
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Grundfreibetrag für Alleinstehende und für Ehepaare

Der Grundfreibetrag wird für 2010 für Alleinstehende auf 8.004,00 Euro und für Ehepaare auf 16.009,00 Euro erhöht. Bis zu dieser Höhe sind Einkommen steuerfrei.
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Zwischen der getrennten Veranlagung und der Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingverfahrens wählen

Ehegattensplitting
Ehepaare, die nicht dauerhaft getrennt leben, können bei der Einkommensbesteuerung zwischen der getrennten Veranlagung und der Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingverfahrens wählen. Entscheiden sie sich für das Ehegattensplitting, werden die Ehegatten steuerlich so behandelt, als ob jeder die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erzielen würde und als Alleinstehender nach dem Grundtarif zu versteuern hätte.
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Steuerliche Folgen bei Trennung und Scheidung

Ehegatten können nur noch für das Jahr der Trennung zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung wählen.
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Steuermindernde Wirkung des Ehegattensplitting - neue Möglichkeiten in 2010

Faktorverfahren für Ehegatten bei der Lohnsteuer: Neue Wahlmöglichkeit ab 2010
Bislang konnten erwerbstätige Ehepaare nur zwischen der Steuerklassenkombination IV/IV und der Steuerklassenkombination III/ V wählen. Ab 2010 gibt es eine weitere Wahlmöglichkeit: Beide können nun auch die sogenannte Steuerklasse IV mit Faktor erhalten.
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“Jede neue Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.”
by Otto Fürst von Bismarck