Archiv für die Kategorie „Werbungskosten“
Private Veranlassung des Umzugs (Haushaltsnahe Dienstleistungen)
Aufwendungen für privat veranlasste Umzüge sind seit dem Jahre 2006 steuerlich im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen abzugsfähig. Abzugsfähig sind hierbei 20 Prozent der Kosten von bis zu 4.000 Euro jährlich. Demnach können bis zu 800 Euro direkt von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Voraussetzung für die Berücksichtigung der privaten Umzugskosten ist, dass der Steuerzahler die Kosten der Dienstleistung (lediglich dir Arbeitslohn) durch Vorlage von Rechnungen und die Bezahlung dieser durch einen Bankbeleg gegenüber dem Finanzamt nachweisen kann.
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Krankheitskosten (z.B. Krankheit oder Behinderung) steuerlich geltend machen
Baierbrunn (ots) - Außergewöhnliche finanzielle Aufwendungen aufgrund von Krankheit oder Behinderungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden, können unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden.
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Aufwendungen, die ein Freiberufler für Weiterbildungen in seinem Beruf ausgibt
Vor den Finanzämtern immer wieder streitig sind Aufwendungen, die ein Freiberufler für Weiterbildungen in seinem Beruf ausgibt. Mit Urteil vom 21.04.2010 hat der Große Senat des Bundesfinanzhofes eine Grundsatzentscheidung getroffen. In dem Urteil geht es um die teilweise Absetzbarkeit von Aufwendungen als Werbungskosten, die ein Arzt für die Teilnahme an einem sportmedizinischen Wochenkurs im Ausland hatte, der mit einer bestimmten Stundenzahlen auf die Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ angerechnet werden konnte (Az. VI R 66/04). ilex Rechtsanwälte & Steuerberater hat die wesentlichen Entscheidungsgründe aufbereitet.
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Die Kosten der Kinderbetreuung sind für den Zahlenden absetzbar
Der Bundesfinanzhof (im Folgenden „BFH“) hat in seinem Urteil vom 25. November 2010 (Az. III R 79/09) entschieden, dass Kinderbetreuungskosten nur von demjenigen abgezogen werden können, der sie getragen hat.
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Kosten eines Unfalls als Betriebsausgaben oder Werbungskosten
Wer mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, reguliert den Schaden in den meisten Fällen über seine Versicherung. In bestimmten Fällen kann aber auch das Finanzamt an den Unfallkosten beteiligt werden: Geschieht der Unfall auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt (z. B. auf dem Weg zur Arbeit, zu Fortbildungen oder zu Auswärtsterminen), können die Kosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.
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Bildungsreise absetzbar
Oft bildet Reisen nicht nur privat sondern auch beruflich. Die Bedeutung der Bildung für die wirtschaftliche Zukunft eines Landes ist nahezu unbestritten. Bei Bildungsreisen und ähnlichen gemischt veranlassten Reisen hat sich die steuerliche Rechtslage aufgrund neuerer Rechtsprechung erfreulicherweise zu Gunsten der Steuerpflichtigen geändert.
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Hilfe im Haushalt, die Pflege und Betreuung
Ausgaben für die Hilfe im Haushalt, die Pflege und Betreuung gehören mit auf die Abrechnung beim Finanzamt. Viele Steuerpflichtige verschenken hier Steuererstattungen. Nicht nur Pflegebedürftige selbst können ihre Kosten beim Finanzamt geltend machen, auch nahe Angehörige, wenn sie die Ausgaben übernehmen. Finanztest zeigt in der aktuellen April-Ausgabe, welche Kosten das Finanzamt anerkennen muss.
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Entstandene Unfallkosten steuermindernd geltend machen
Ein Moment der Unachtsamkeit und schon ist es geschehen: ein Unfall und die Karosserie des Wagens ist zerkratz, verbeult, eingedrückt. Normalerweise greift die Kaskoversicherung, bei Fremdverschulden die Kfz-Versicherung. Doch auch das Finanzamt kann den entstandenen Schaden zu verringern helfen. Wie, das weiß das Online-Magazin www.tipps-vom-experten.de “ zu berichten…
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Mietzahlungen für ein angemietetes Arbeitszimmer sind Werbungskosten
Mietzahlungen für ein angemietetes Arbeitszimmer können Werbungskosten darstellen, auch wenn sich der Raum in demselben Gebäude befindet wie die Geschäftsräume des Arbeitgebers (FG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2000 - 9 K 4109/99 E).
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