Archiv für die Kategorie „Werbungskosten“
Studienkosten doch Werbungskosten - BdSt begrüßt Klarstellung des BFH
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute ein Urteil zur steuerlichen Behandlung des Erststudiums veröffentlicht. Eine Medizinstudentin hat erstritten, dass die Kosten für das Studium als vorweggenommene Werbungskosten behandelt werden. Die Entscheidung des BFH liegt ganz auf der Linie des Bundes der Steuerzahler.
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Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen
Urteil vom 12.05.11 VI R 37/10
Mit Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 37/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen für den Schulbesuch eines hochbegabten Kindes als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt ist.
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Steuererleichterungen werden vom Bundesrat blockiert
Überraschend hat der Bundesrat beide aktuellen Steuergesetze mit Vereinfachungs- und Erleichterungsregelungen abgelehnt.
„In der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 8. Juli 2011 hat der Bundesrat ganz überraschend sowohl dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 als auch dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden die Zustimmung verweigert“, sagt Diplom-Kaufmann Richard Hempe, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der Kanzlei SH+C. Im Fall des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 kam der Widerstand der Länder zwar nicht ohne Vorwarnung, allerdings waren alle Beteiligten davon ausgegangen, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen würde. Vorerst stecken nun beide Gesetze in einer Sackgasse.
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Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung
Erfreuliches Urteil des Bundesfinanzhofs für alle, die auf eigene Kosten prozessieren (müssen): Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12.05.2011, Az.: VI R 42/10, entschieden, dass die Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.
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Geschäftsessen
Das Finanzamt stellt leider immer noch hohe formelle Anforderungen an eine Rechnung für eine Bewirtung in einer Gaststätte/einem Restaurant.
Kleine Mängel (das haben die Betriebsprüfungen gezeigt) können manchmal schon genügen, dass die Aufwendungen für Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden.
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Arbeitsecke im Wohnzimmer als Arbeitszimmer ?
Entgegen der bisherigen Rechtsprechung hat das Finanzgericht (FG) Köln in seinem Urteil vom 19.05.2011 (Az.: 10 K 4126/09) entschieden, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden können.
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Angaben der Kilometer werden in der Steuererklärung mit einem Routenplaner überprüft
Wer jahrelang in seiner Einkommenssteuer mehr Kilometer für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle angibt, dem droht laut ADAC ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Ein solches Verfahren kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe enden. Auf jeden Fall aber muss er mit einer rückwirkenden Änderung seiner Steuerbescheide und gegebenenfalls mit Nachzahlungen rechnen.
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Prozesskosten
Das oberste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, hat am 13.07.2011 ein Urteil veröffentlicht, nach dem Prozesskosten für Zivilverfahren steuerlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig sind (BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10). Die anderslautende vorherige Rechtsauffassung wurde damit aufgegeben. Es ergeben sich aber auch nach dem Urteilsspruch noch erhebliche Hürden, um in den Genuss von Steuererleichterungen zu kommen. Zum einen hat das Gericht festgelegt, dass keine Prozesskosten berücksichtigt werden dürfen, bei denen der Prozess keine Aussicht auf Erfolg hat. Wie man und wer das bestätigen soll, bleibt offen.
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Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
Urteil vom 12.05.11 VI R 42/10
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10 entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.
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