Archiv für die Kategorie „Werbungskosten“

 

Aufwendungen im Rahmen eines Eltern/Kind Verhältnisses

Besuchsfahrten zum auswärts wohnenden Kind führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen
Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat soeben zu der immer wieder vorkommenden Frage Stellung genommen, ob Aufwendungen im Rahmen eines Eltern/Kind Verhältnisses bei den außergewöhnlichen Belastungen (agB) steuerlich geltend gemacht werden können.
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Durch beruflich veranlassten Umzug anfallende doppelte Miete kann als Werbungskosten abgezogen werden

Urteil vom 13.07.11 VI R 2/11
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13. Juli 2011 VI R 2/11 entschieden, dass Aufwendungen für eine zweite Wohnung, die wegen eines beruflich veranlassten Umzugs entstehen, der Höhe nach unbegrenzt abziehbare Werbungskosten sein können.
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Vereinfachung des Reisekostenrechts

Bundesfinanzhof vereinfacht Reisekostenrecht
„In diesem Jahr vergeht kaum ein Monat, in dem der VI. Senat des Bundesfinanzhofs nicht eine bedeutende Kehrtwende im deutschen Steuerrecht einläutet“, sagt Gerhard Wagner, Steuerberater und Rechtsbeistand bei der Kanzlei SH+C in Regensburg. Nach der Abzugsfähigkeit von Berufsausbildungskosten im letzten Monat bringen die neuesten Urteile der obersten Finanzrichter diesmal eine deutliche Vereinfachung im Reisekostenrecht. Der Bundesfinanzhof hat nämlich entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.
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Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen

Urteil vom 30.06.11 BFH VI R 14/10
Mit Urteil vom 30. Juni 2011 VI R 14/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen sein können. Anders als bei typischen Unterhaltsaufwendungen kommt ein Abzug aber nur in Betracht, soweit die außergewöhnlichen Belastungen den Betrag der sog. zumutbaren Belastung überschreiten.
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Dienstfahrten mit dem privaten Auto

Ein interessantes Urteil ist vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig
(Aktenzeichen 2BvR 1008/11). Für Dienstfahrten mit dem privaten Auto können Arbeitnehmer 0,30 € je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet bekommen. Besser haben es da Angestellte im Öffentlichen Dienst. Für diese ist eine steuerfreie Erstattung von bis zu 0,35 € je Kilometer möglich. Gegen diese Ungleichbehandlung richtet sich das Verfahren.
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Eine schnelle und unbürokratische Lösung ist nötig - Absetzbarkeit von Kosten für die Berufsausbildung und für ein Erststudium

LVZ: Steuergewerkschaft regt unbürokratische Pauschal-Regelung für neue Absetzbarkeit von Erstausbildungskosten an - Schäuble solle nicht tricksen
Leipzig (ots) - Die Deutsche Steuergewerkschaft hat den Bundesfinanzminister zu einer “schnellen und unbürokratischen Lösung” bei der neu geregelten steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten für die Berufsausbildung und für ein Erststudium aufgefordert.
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Kosten für ein Erststudium sind als Werbungskosten abziehbar

Der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Finanzgericht, hat entschieden, dass beruflich veranlasste Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten abziehbar sind, auch wenn der Steuerpflichtige diese Berufsausbildung unmittelbar im Anschluss an seine Schulausbildung aufgenommen hatte (BFH, Urteile v. 28.7.2011 - VI R 38/10 und VI R 7/10; veröffentlicht am 17.8.2011).
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Werbungskostenabzug - Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung

„Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs hat in den letzten Monaten schon mehrmals die bisherige Rechtsprechung auf den Kopf gestellt und steuerzahlerfreundliche Entscheidungen gefällt, darunter die Abziehbarkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung und den einfacheren Nachweis von krankheitsbedingten Kosten“, erläutert Diplom-Betriebswirt Ralf Ziegler, Steuerberater bei der Kanzlei SH+C in München. Doch keines dieser Urteile dürfte dem Finanzminister so schwer im Magen liegen wie der Mitte August veröffentlichte Beschluss, Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung in vielen Fällen zum Werbungskostenabzug zuzulassen.
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Kosten für die berufliche Erstausbildung oder ein Erststudium von der Steuer absetzen

Walter W. Kaiser, Geschäftsführer von Kaiser & Partner, begrüßt die aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs, wonach Kosten für die berufliche Erstausbildung oder ein Erststudium künftig in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden können.
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“Man muss Steuern zahlen und lässt sich beraten: Steuerfachgehilfe: "Was haben Sie denn verdient?" Jurist: "Was hatten sie an Sonderabschreibungen, Ausgaben, Unterhaltszahlungen?" Physiker: "Was sind Steuern?" BWL'er: "Wieviel wollen Sie denn zahlen?"”