Archiv für die Kategorie „Werbungskosten“
Verwirrung um die Pendlerpauschale
Ab 01. 01. 2007 wurden die Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte drastisch gekürzt. Erst ab dem 21. Distanzkilometer sind 30 Cent pro Arbeitstag vom Einkommen abzugsfähig. Damit können Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die über 20 Kilometer vom Arbeitsort weg wohnen, bis zu 1.380 € weniger Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzen.
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Studienkosten von der Steuer absetzen
Studenten können in Bezug auf die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Studienkosten nach Mitteilung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hoffnung schöpfen. In einem vom BdSt unterstützten Musterprozess, in dem das Niedersächsische Finanzgericht die Klage auf Anerkennung der Kosten eines Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten abgewiesen hatte, hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 21.03.2007 die Revision zugelassen (Az.: VI R 14/07).
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Kürzung der Pendlerpauschale
Viele Arbeitnehmer lassen sich einen Freibetrag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf der Lohnsteuerkarte 2007 eintragen. Seit dem 1.1.2007 gilt die Pendlerpauschale aber nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer. Der Freibetrag wurde entsprechend gekürzt.
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Steuern sparen mit Aktualitäts-Garantie
Steuern berechnen können viele – wer aber wirklich Steuern sparen und die maximale Erstattung aus seiner Erklärung herausholen will, greift zum WISO Sparbuch. Heute erscheint der Marktführer in der aktualisierten Version für das Steuerjahr 2006 – erstmals inklusive Aktualitäts-Garantie.
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Optimale Unterstützung im Umgang mit dem Finanzamt bietet das WISO Sparbuch
Mehr als zwei Jahre stritt Brigitte Nicolay mit den Finanzamt Osnabrück-Land um die Anerkennung der Aufwendungen für ihre Haushaltshilfe über den ihr zustehenden Pauschbetrag hinaus.
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Online Buchhaltungssystem der Steuerberatung
Ab 2005 sind Unternehmen verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Bescheinigungen und -anmeldungen dem Finanzamt online zu übermitteln. Zusätzlich ist das neue Formular zur Einnahmeüberschussrechnung (EÜR), das am 24. Januar 2005 vom Finanzministerium herausgegeben worden ist, von Selbständigen und Gewerbetreibenden für das Jahr 2005 erstmals elektronisch abzugeben. Mit dem kostenlosen Online-Buchhaltungssystem der Steuerberatung Dr. Stölzel unter www.der-online-steuerberater.de lassen sich nicht nur die Steueranmeldungen bequem per Knopfdruck erledigen: Auch sämtliche neuen gesetzlichen Vorgaben, wie der EÜR-Vordruck, werden jeweils umgehend in das Software-Programm integriert.
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