Archiv für die Kategorie „Kirchensteuer“

 

Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer

Berlin (ots) - Zur Forderung des Vorsitzenden des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministeriums der Finanzen, Prof. Dr. Clemens Fuest, den Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer einzuschränken, erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
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Höhe der Kirchensteuer - viele verlassen die Kirche

Baierbrunn (ots) - Für Gläubige ein gewaltiger Schritt: Austritt aus der Kirche. Warum verlassen Menschen ihre Glaubensgemeinschaft. Die meisten wegen der Kirchensteuer.
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NWB Steuer TV - aktuelle Steuernachrichten im TV-Format

Herne (ots) - Bewegte Bilder sagen oft mehr als tausend Worte. Deshalb gibt es jetzt im Internet “NWB Steuer-TV” - die erste Nachrichtensendung für Steuerberater und Kanzleimitarbeiter. “So einfach wie fernsehen”: Jeden Freitag ab 14 Uhr ist die aktuelle Ausgabe online abrufbar. Pro Sendung werden bis zu neun aktuelle Steuerthemen aufbereitet und von einem Moderator präsentiert. In der Regel geht es um die neuesten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie um interessante Verwaltungsanweisungen. Üblicherweise dauert jede Sendung rund 15 Minuten.
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Kinderfreibetrag nutzen

Bereits ab 50.000 Euro Jahresgehalt lohnt es, einen Kinderfreibetrag zu nutzen. Darauf weist das Portal Gehalt-Tipps.de mit dem treffenden Slogan „Mehr vom Gehalt“ in diesen Tagen eindrücklich hin. Der virtuelle Ratgeber, der sich bereits seit einigen Jahren mit Themen rund um Gehalt und Lohn befasst, stellt das Thema Kinderfreibetrag derzeit zentral in den Mittelpunkt der stets aktuellen Informationen. Eine durchaus lohnenswerte Info, denn wer im Rahmen der Steuererklärung die Anlage „Kinder“ ausfüllt, kommt automatisch in den Genuss einer Prüfung des Finanzamts, ob sich Vorteile für den Steuerzahler ergeben.
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Abgeltungsteuer - Antragsformulare auf Einbehalt der Kirchensteuer

(openPR) - Stuttgart, 10. Februar 2009 - Ab dem 01.01.2009 wird auf Kapitalerträge eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben. Bei Erteilung eines Freistellungsauftrages können Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages von 801 EUR bzw. 1.602 EUR von der Abgeltungsteuer freigestellt werden.
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Christmesse nur für Kirchensteuer-Zahler

Christmesse nur für Kirchensteuer-Zahler
Die Kirchen sollen an Heiligabend nur noch Gläubigen offen stehen, die auch Kirchensteuern zahlen. Das fordern erste Politiker angesichts der vollen Gotteshäuser zu Weihnachten.
Denn viele Kirchenmitglieder sind verärgert, dass sie wegen des Ansturms keine Sitzplätze mehr bekommen. Das soll sich nun ändern.
http://www.bild.de/BILD/news/politik/2008/12/22/christmesse/nur-fuer-kirchensteuer-zahler.html
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GmbH - Ausschüttungen noch im Jahr 2008 durchführen

(openPR) - Stuttgart, 02. Dezember 2008 - Bereits zum 01.01.2008 wurde der Steuersatz für Kapitalgesellschaften auf 15 % gesenkt. Es hat sich aber auch hinsichtlich der Besteuerung von Gewinnausschüttungen (Dividenden) bei den Kapitalgesellschaften einiges geändert.
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Die Abgeltungsteuer von A bis Z

Ab dem 1. Januar 2009 hat der Steuerabzug bei Kapitalerträgen abgeltende Wirkung, das heißt es besteht grundsätzlich keine Pflicht mehr, diese Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Rechtstechnisch heißt diese Art der Steuererhebung Kapitalertragsteuer, aber wegen der abgeltenden Wirkung spricht man im Allgemeinen von der „Abgeltungsteuer“. Von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinseinkünfte: Was sich durch das neue Verfahren der Besteuerung von Kapitalerträgen für Deutschlands Sparer und Privatanleger ändert, erfahren Sie hier zu den wichtigsten Anlagen.
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Die Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben.

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchenlohnsteuer von den Finanzämtern der jeweiligen Bundesländer eingezogen, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten. Diesen Beitrag weiterlesen »


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“Jede neue Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.”
by Otto Fürst von Bismarck