Archiv für die Kategorie „Kinder“

 

Grundsätzlich ist Jobben erst ab 13 Jahren erlaubt

Taschengeld aufbessern: Wenn die Schule zum Nebenjob wird
R+V-Infocenter: Jobben erst ab 13 Jahren erlaubt
Hier zum R+V-Infocenter
Wiesbaden (ots) - Ein schickes Handy, die teure Designerjeans, ein eigenes Moped: Viele Schüler bessern ihr Taschengeld mit einem Job neben der Schule oder in den Ferien auf - aber nicht alle Arbeiten sind erlaubt. “Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, wann, wie lange und was Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen”, sagt Saskia Wehrmann, Rechtsexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Tipp für Eltern schulpflichtiger Kinder: Darauf achten, dass der Nebenjob die gesetzlichen Bestimmungen einhält und die Schule nicht zu kurz kommt.
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Elterngeld ist keine Gebärprämie

Zu den aktuellen Äußerungen des Unionspolitikers Volker Kauder zum Elterngeld erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:
Die Ankündigung von Volker Kauder, das Elterngeld auf den Prüfstand zu stellen, weil die Geburtenrate nicht gestiegen ist, ist ein verheerendes Signal. Damit sorgt die Union für große Verunsicherung bei Familien.
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Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen

Urteil vom 12.05.11 VI R 37/10
Mit Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 37/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen für den Schulbesuch eines hochbegabten Kindes als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt ist.
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Die Fehler vom Bildungspaket

Westdeutsche Zeitung: Die Webfehler des Bildungspakets = von Vera Zischke
Düsseldorf (ots) - Als das Bildungspaket vor fünf Monaten eingeführt wurde, war es nicht nur ein Hoffnungsschimmer für arme Familien. Es war auch ein positives Signal für alle, die Sozialpolitik als schwerfällig und unpragmatisch erlebten. Als etwas, das mit der realen Lebenssituation von Menschen nicht viel zu tun hat.
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Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts nicht verfassungswidrig

Der ein minderjähriges Kind betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes (Betreuungsunterhalt); der andere Elternteil ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Das Kindergeld steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu, wird jedoch zur verwaltungstechnischen Erleichterung nur einem Elternteil, regelmäßig dem betreuenden, ausgezahlt.
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Hartz IV Bildungspaket: Ungeheuerliche Drohung in Jobcentern

Hartz IV: Keine Sanktionen im Zusammenhang mit dem Bildungspaket
Nürnberg (ots) - Zu der heutigen Pressemitteilung des Erwerbslosenforums Deutschland “Hartz IV Bildungspaket: Ungeheuerliche Drohung in Jobcentern” nimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) wie folgt Stellung:
Das Erwerbslosenforum weist zu Recht darauf hin, dass bestimmte vom Berliner Jobcenter an Hartz-IV-Empfänger verschickte Bescheide mindestens missverständlich, nach Einschätzung der BA sogar rechtswidrig sind. Denn es können in der Tat keine Leistungen zum Lebensunterhalt gekürzt oder eingestellt werden, nur weil einige Nachweise für Leistungen aus dem Bildungspaket fehlen.
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Einführung einer Bildungschipkarte für Kinder

Rheinische Post: Arbeitsministerin von der Leyen: Bildungskarte wird sich durchsetzen
Düsseldorf (ots) - Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) setzt im Rahmen des Hartz-IV-Bildungspakets weiterhin auf die Einführung einer Bildungschipkarte für Kinder.
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Schulausstattung bei Kinderzuschlag- und Wohngeldempfängern nur auf Antrag

Zum Beginn des neuen Schul- und Kindergartenjahres macht der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner auf die umfangreichen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets aufmerksam: „Die Chancen auf gute Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, deshalb sollten alle Berechtigten die Möglichkeiten des Paketes nutzen.“ Kinder aus bedürftigen Familien werden gezielt unterstützt, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.
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Wegfall der Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr - es profitieren vor allem die Gutverdiener

WAZ: Gut für Gutverdiener. Kommentar von Tobias Blasius
Essen (ots) - Mit dem Wegfall der Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr löst Rot-Grün eines der besonders populären Wahlversprechen ein. Wer zahlt schon gerne Gebühren? Dennoch provoziert gerade dieser Schritt hin zum SPD-Ideal von der “beitragsfreien Bildung” Widerspruch.
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“Diejenigen Ausreden, in denen gesagt wird, warum die AG keine Steuern bezahlen kann, werden in einer sogenannten Bilanz zusammengestellt.”
by Kurt Tucholsky