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5. Juli 2009 20:50
Wenn Du ganzjährig arbeitslos warst, bekommst Du keine Steuer wieder, weil Du auch keine gezahlt hast. Wenn Du aber einige Monate im Jahr beschäftigt warst, sind das Werbungskosten die Du geltend machen kannst. Da zählt dann jeder Kilometer, auch die Fahrten zum Arbeitsamt fallen darunter.