Auslandsimmobilien


 


Vermietung von Auslandsimmobilien
Vermögen und Mieteinnahmen sind dem Finanzamt gegenüber zu melden; aufgrund des Datenaustausches zwischen den Staaten sollte Vermögen im Ausland nicht verschleiert werden. Einkünfte, die mit einer Auslandsimmobilie im Zusammenhang stehen (z.B. Vermietungseinkünfte), unterliegen bei in Deutschland ansässigen Personen der deutschen Einkommensteuer.


Die ausländischen Einkünfte werden bei der Ermittlung des anfallenden Steuersatzes für das deutsche Einkommen berücksichtigt (Progressionsvorbehalt). Eventuell entstehende Verluste können nur mit positiven Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung aus dem gleichen Land verrechnet werden.

Gewinne aus dem Verkauf von Auslandsimmobilien
Gewinne aus dem Verkauf von Auslandsimmobilien sind unter Umständen in Deutschland steuerpflichtig; Einzelheiten regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen; sprechen Sie vor dem Verkauf mit ihrem Steuerberater über die steuerlichen Folgen eines Verkaufes.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de






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