Antragsfrist für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verlängern


 


Sozialminister Stefan Grüttner lobt: „Fristverlängerung bei Bildungspaket sinnvoll“
Für eine Verlängerung der Antragsfrist für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hat sich der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner ausgesprochen. „Das Bildungs- und Teilhabepaket bringt einen sozialpolitischen Paradigmenwechsel mit einer Vielzahl von Regelungen mit sich, für deren Umsetzung es für alle Beteiligte Zeit bedarf. Denkbar wäre es deshalb, die Ende April auslaufende Frist um weitere zwei Monate, also bis Ende Juni zu verlängern“, teilte Grüttner heute mit.


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Der Sozialminister forderte nach den Debatten am Wochenende insgesamt mehr Gelassenheit im Umgang mit dem Thema: „Die Sinnhaftigkeit und Wichtigkeit des Bildungs- und Teilhabepakets steht außer Frage. Nun kommt es auf die richtige Vermittlung an, um die Inanspruchnahme zu erhöhen.“ Grüttner lobte die hessischen Kommunen für „ihr hohes Engagement bei der Umsetzung der neuen Leistungen“. Der Sozialminister zeigte sich davon überzeugt, dass all dies dazu beitragen werde, die Akzeptanz des Bildungs- und Teilhabepaketes bei den betroffenen Eltern zu erhöhen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Kinder von Hartz-IV-Beziehern, Kinder von Geringverdienern oder von Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Es umfasst Leistungen für Schulmaterial, Nachhilfeunterricht, Musikschulunterricht, für das Training im Sportverein sowie für die Übernahme der Beförderungskosten für Schüler an Klasse 10.

Pressestelle: Hessisches Sozialministerium
Pressesprecherin: Susanne Andriessens, Dostojewskistr. 4, D-65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 817 34 08, Fax: (0611) 89 0 84 – 666
E-Mail: presse@hsm.hessen.de






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