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24. Juli 2009 11:00
Ja, wenn die Aktiengewinne erst nach einem Jahr realisiert werden, bleiben die steuerfrei, wenn man allerdings vor der Haltefrist an der Börse verkauft, wird die Abgeltungssteuer fällig ! Diese trifft aber nur dann zu, wenn man auch Gewinne erwirtschaftet, denn nur dann werden pauschal 25 % vom Gewinn an das Finanzamt abgeführt. Verluste hingegen lassen sich nicht mehr gegenrechnen, das gabs mal früher.
27. Juli 2009 09:50
Hallo, wie läuft das mit Optionsscheine, die werden ja meistens nicht lange gehalten ! Kann ich Verluste gegenrechnen ???