Änderungen des neuen “Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung” werden in Lohnprogrammen nicht korrekt erstellt
LHRD entdeckt Fehler in Lohnprogrammen!
Betroffen sind alle freiwillig gesetzlich oder privat Krankenversicherte – es geht durchschnittlich um 1.000 Euro zusätzlicher Steuerminderung für 2010
Darmstadt (ots) – Beim Erstellen der Einkommensteuererklärung für seine Mitglieder hat der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD) Erstaunliches entdeckt: Die meisten Arbeitgeber-Lohnprogramme berücksichtigen die Änderungen des neuen “Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung” nicht korrekt und erstellen derzeit unzutreffende Lohnsteuerbescheinigungen.
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Betroffen von dem Bescheinigungsfehler sind alle Steuerzahler, die freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert sind – also jeder, der mehr als 45.000,- Euro brutto im Jahr verdient. Ihre abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind weitaus höher, als bisher ausgerechnet – der LHRD geht von einer fehlenden Steuerminderung von durchschnittlich 1.000 Euro pro Steuerzahler für 2010 aus.
Hintergrund ist die neue Bescheinigungspflicht, die das “Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung” dem Arbeitgeber auferlegt. Die bisher in einer Summe in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge müssen nun einzeln aufgeführt werden – diese neuen Eintragungen erscheinen in der Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 25 bis 28. Und hier liegt der Fehler: Aktuell werden in den Zeilen 25 und 26 nur die dem Arbeitnehmer verbleibenden Anteile bescheinigt – tatsächlich müssten aber die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteile in diesen Zeilen eingetragen werden. Gutes Erkennungsmerkmal: Steuerzahler mit einem Eintrag in Zeile 24 sind von dem Bescheinigungsfehler betroffen.
Der LHRD rät allen freiwillig gesetzlich oder privat Krankenversicherten ihre Lohnsteuerbescheinigung in Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu prüfen und sich steuerliche Beratung einzuholen, zum Beispiel in einer LHRD-Beratungsstelle. Mitglieder des LHRD können sich direkt an ihre Beratungsstellen wenden.
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