Abgeltungsteuer für 2009 in der Steuererklärung zurück holen

(OpenPr) Im Jahr 2009 haben Sparer das erste Mal Abgeltungsteuer bezahlt. Mit der Steuererklärung können Sie sich einen Teil davon zurückholen. Wer seine Steuererklärung richtig abgibt, kann ggf. sogar Geld vom Finanzamt zurückbekommen.



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Seit 2009 überweisen Banken pauschal 25% direkt an das Finanzamt wenn das bei ihnen angelegte Geld Erträge bringt, etwa Zinsen oder Dividenden gezahlt oder Kursgewinne verzeichnet werden. Anleger müssen dem Fiskus daher Kapitalerträge nicht mehr selbst melden. Trotzdem sind nur wenige Anleger von der Pflicht ausgeschlossen, das Steuerformular KAP auszufüllen. Es müssen Erträge weiterhin angegeben werden, wenn Geld bei Seiner Bank im Ausland angelegt worden ist.
Verdient jemand nicht gerade überdurchschnittlich viel, hat aber z.B. Zinsen aus einer Erbschaft bekommen und hat deshalb z.B. ein Jahreseinkommen von €15.000, liegt der Steuersatz unter 25%. Dieser niedrige Steuersatz gilt dann auch für Kapitalerträge. D.h. wenn der Bürger z.B. einen Steuersatz von 20% hat, erhält er 5% der gezahlten Kapitalertragsteuer zurück. Hierfür muss der Anleger eine so genannte Günstigerprüfung beantragen. So profitieren insbesondere auch Rentner oft von den Freistellungen.


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DS Deutsche Steuerberatung GmbH, Zweigniederlassung Berlin - Mitte

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“Fragt die Mutter ihre Kleine: "Woher kennst du immer diese ganzen Schimpfworte? Sagt die Tochter: "Du kennst doch diesen Spielplatz direkt vorm Finanzamt ..."”

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