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14. Juli 2009 16:29
Das kann man zunächst so pauschal nicht sagen, dazu muss man wissen ob in dem Jahr, in dem die Abfindung gezahlt wurde, auch noch andere Einkünfte erzielt wurden, denn dann würde die Fünftel- oder Fünftelungsregelung gelten.
Beispiel. Hans Mustermann verdient im Jahr 40.000 Euro und bekommt wegen Kündigung eine 20.000 Euro Abfindung, dann würde 1/5 der Abfindung auf die 40 T drauf geschlagen werden beim zuzusteuernden Einkommen mehr nicht.
Die Steuerfreiheit von Abfindungen wurde 2005 abgeschafft, dumm für alle Zeitsoldaten.