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Archiv für 1. Februar 2010

Download-Portal für Verträge, Vorlagen und Ratgeber startet am 29. Januar mit FORMBLITZ Gewusst wie Steuersparen 2010 ein neuartiges Zeitschriftenformat

Formblitz Gewusst wie macht Steuersparen kinderleicht – Online-Portal präsentiert neues Ratgebermagazin mit Top-Software zum Niedrigpreis
Berlin (ots) – Deutschlands führendes Download-Portal für Verträge, Vorlagen und Ratgeber startet am 29. Januar mit FORMBLITZ Gewusst wie Steuersparen 2010 ein neuartiges Zeitschriftenformat. Die Kombination aus Ratgeber- magazin und Software-CD zeigt künftig im Zwei-Monats-Rhythmus zum Preis von nur 6,90 Euro praktische Lösungen für den Lebens- und Arbeitsalltag von Verbrauchern auf. Anhand der im ersten Heft mitgelieferten, mehrfach ausgezeichneten FORMBLITZ Software Steuersparen 2010 erledigen Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner ihre Steuererklärung mühelos selbst.
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Kinderzuschlagrechner – Kindergeld Zuschlag Rechner – Kinderzuschlag online berechnen

Einkommensschwache Familien, die allein wegen ihrer Kinder von Fürsorgeleistungen abhängig sind, sollen zielgenau unterstützt werden. Die Bundesregierung hat einen Kinderzuschlag für Einkommensschwache eingeführt. Die Regelungen zum Kinderzuschlag sind zeitgleich mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Januar 2005 in Kraft getreten. Der Kinderzuschlag richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder. Ohne Kinderzuschlag wären diese Eltern zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Mit dem neuen Gesetz erhalten sie pro Kind bis zu 140 Euro monatlich.
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Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung sind als Sonderausgaben abziehbar

Steuerliche Regelungen für Personen in Aus- oder Fortbildung – Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung sind bis zu 4.000 Euro jährlich als Sonderausgaben abziehbar.
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Steuererklärungen gewissenhaft und zeitnah abgeben

Bei der Steuererklärung zu mogeln oder erst gar keine Steuererklärung abzugeben ist risikoreich. Wer
Einnahmen gegenüber dem Finanzamt verschweigt, der begeht eine Steuerhinterziehung oder -kürzung. Das ist strafbar und zumindest in den Augen der Richter schon seit längerem kein Kavaliersdelikt mehr.
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