Archiv für 5. August 2009
Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Wer Geschäftsbeziehungen zu Staaten oder Gebieten unterhält, die nicht bereit sind, Auskunftsaustausch in Steuersachen nach dem Standard der OECD zu leisten, der unterliegt in Zukunft strengeren Mitwirkungs- und Nachweispflichten über diese Geschäfte. So wurde es bereits im Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz festgelegt, auf das sich Bundesrat und Bundestag im Juli 2009 abschließend geeinigt haben. Wie diese zusätzlichen Verpflichtungen zu Nachweis und Mitarbeit aussehen, das konkretisiert nun eine vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegte Verordnung.
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