Archiv für 4. August 2009
Besteuerung der Altersbezüge
Ausgehend von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2002 ist die Besteuerung der Altersbezüge durch das Alterseinkünftegesetz seit 2005 neu geregelt. Die Systematik ist seither so: Wer im Jahr 2005 oder früher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezog, unterliegt mit diesen Renteneinkünften einem steuerpflichtigen Anteil von 50%, d.h. die Hälfte seiner gesetzlichen Renteneinkünfte fließen in die Bemessungsgrundlage der Besteuerung ein.
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Keine Steuer-Sonderregeln für Rentner
Aktuelle Nachrichten zur Rentenbesteuerung:
Berlin (dpa) – Millionen Rentner können bei den Kontrollen der Finanzämter wegen möglicher Steuernachzahlungen nicht auf Sonderregeln hoffen. Das Bundesfinanzministerium wandte sich am Montag gegen Abschläge und sieht dafür keine Notwendigkeit.
http://www.zeit.de/newsticker/2009/8/3/iptc-bdt-20090802-171-21975352xml
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