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Archiv für 17. Juli 2009

Elterngeld führte bei vielen Eltern zu Enttäuschungen

(openPR) – Das Elterngeld führte bei vielen Eltern zu Enttäuschungen. Denn sie bekamen im Einzelfall erheblich weniger Geld als es das seit dem 1. Januar 2007 geltende Gesetz vermuten ließ. Der Grund: Die Elterngeldstellen bereinigten bei der Berechnung das Nettoeinkommen um Einmalzahlungen oder erfolgsabhängige Einkommensbestandteile wie beispielsweise Provisionen, Tantiemen, Prämien, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Entsprechend geringer fielen die monatlichen Bezüge für die Eltern aus.
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Die Anlage EÜR

Stuttgart, 16. Juli 2009 – Alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, sind seit dem Jahr 2006 dazu verpflichtet, ihrer Steuererklärung eine Anlage EÜR beizufügen. Darin sind die Einnahmen und Ausgaben, die dem Finanzamt bisher in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung mitgeteilt wurden, nach den Vorgaben der Finanzverwaltung einzutragen und aufzuschlüsseln. Lediglich die Steuerpflichtigen, deren Betriebseinnahmen unter € 17.500 im Kalenderjahr betragen, sind von der Abgabe der Anlage EÜR befreit. Das Finanzamt begründete die Einführung des Formulars unter anderem mit einer Erleichterung für den Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung.
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