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Archiv für 11. Februar 2009

Abgeltungsteuer – Antragsformulare auf Einbehalt der Kirchensteuer

(openPR) – Stuttgart, 10. Februar 2009 – Ab dem 01.01.2009 wird auf Kapitalerträge eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben. Bei Erteilung eines Freistellungsauftrages können Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages von 801 EUR bzw. 1.602 EUR von der Abgeltungsteuer freigestellt werden.
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