Archiv für Januar 2009

Das türkische Einkommensteuergesetz “Gelir Vergisi Kanunu – GVK” gilt für alle natürliche Personen – Unternehmer sollten türkisches Steuerrecht genau beobachten

(openpr) Deutschland ist nach wie vor der wichtigste Handelspartner der Türkei. Wer als Ausländer auf dem türkischen Markt erfolgreich sein will, sollte neben seinem Geschäftsbereich regelmäßig auch die Gesetze und Regelungen des Landes im Blick behalten. Denn diese ändern sich häufig. „Insbesondere das türkische Einkommensteuergesetz unterliegt ständigen Änderungen“, betont Serhat Kutlan, Professor für Rechnungswesen und Partner der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Kutlan & Partners in Istanbul. Und gerade das Thema Einkommensteuer kann für alle, die sich länger im Land aufhalten, relevant werden.
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