Archiv für 13. Januar 2009
das 50 Milliarden Euro schwere Konjunkturpaket II:
Weser-Kurier: Der „Weser-Kurier“ (Bremen) kommentiert in seiner Ausgabe vom 14. Januar 2009 das 50 Milliarden Euro schwere Konjunkturpaket II:
Bremen (ots) – Mehr geht nicht von Joerg Helge Wagner Man muss schon genau hinsehen, bevor man das 50 Milliarden Euro schwere Konjunkturpaket II als den ganz großen Wurf der Großen Koalition beklatscht. Skeptisch stimmt einen schon, dass die Autoren weit auseinanderliegen, wenn es um die geschätzte tatsächliche Entlastung der steuerzahlenden Bürger geht. Noch schwerer wiegt, dass auch die Wirtschaftsweisen keineswegs einer Meinung sind, ob das Paket tatsächlich zur nachhaltigen Konjunkturbelebung beitragen wird.
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Tipps bei Handwerksarbeiten und haushaltsnahen Dienstleistungen
Jetzt bei der Auftragsvergabe über MyHammer doppelt sparen
– Positive Auswirkung auf die Auftragslage von Handwerkern und Dienstleistern erwartet
(openpr) – Die neue Regelung zur Absetzbarkeit von haushaltsnahen Handwerks- und Dienstleistungen, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, erlaubt es MyHammer-Auftraggebern noch mehr zu sparen als bisher. Neben Ersparnissen von 30 Prozent und mehr bei der Auftragsvergabe über MyHammer kommt nun der erhöhte Steuerfreibetrag für haushaltsnahe Handwerks- und Dienstleitungen hinzu. Die Steuerersparnis bei der Inanspruchnahme von Handwerkern liegt bei maximal 1.200 Euro pro Jahr. Bis zu 4.000 Euro können sogar gespart werden, wenn man haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungs- oder Gartenarbeiten steuerlich geltend macht.
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Zweitwohnungsteuer
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird von einigen Kommunen, insbesondere von Fremdenverkehrsgemeinden, erhoben.
Was wird besteuert?
Die zu den örtlichen Steuern gehörende Zweitwohnungsteuer knüpft an das Innehaben einer Zweitwohnung in der besteuernden Gemeinde an.
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EVENTUS GmbH Wolfenbüttel Steuerberatungsgesellschaft
EVENTUS Wolfenbüttel ist Steuer- und Unternehmerberater des Mittelstands.
Die Kanzlei konzentriert sich auf vier Kompetenzfelder: Persönliche Unternehmerberatung, vorausschauende Steuergestaltung, Creditor Relationship Management und professionelle und schnelle Deklaration. Sie ist eingebettet in ein Netzwerk von Spezialisten aus den Bereichen Finanzen, Recht und Steuern.
EVENTUS GmbH Wolfenbüttel Steuerberatungsgesellschaft
Am Wasserwerk 7
38304 Wolfenbüttel
Telefon: 05331/9966-0
E-Mail: cen@eventus.biz
www.wf.eventus.biz
Energiesteuer
Die Energiesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer.
Was wird besteuert?
Die Energiesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer. Welche Waren Energieerzeugnisse und damit Steuergegenstände sind, bestimmt das Energiesteuergesetz durch einen Verweis auf die Kombinierte Nomenklatur. Danach sind Energieerzeugnisse insbesondere Benzin, Dieselkraftstoff, leichtes und schweres Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und Kohle sowie bei einer Bestimmung als Kraft- oder Heizstoff auch Biodiesel und Pflanzenöl.
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Jagdsteuer & Fischereisteuer
Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben, bei der Fischereisteuer zählt die Anzahl der Fischereibezirke.
Was wird besteuert?
Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben, bei der Fischereisteuer zählt die Anzahl der Fischereibezirke. Die Abgabe hat den Charakter einer Luxussteuer.
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Kaffeesteuer
Die Kaffeesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern.
Was wird besteuert?
Die Kaffeesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern.
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Hundesteuer
Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Mit ihr werden u.a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Diese Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.
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Feuerschutzsteuer
Die Feuerschutzsteuer ist eine Steuer, die in verschiedenen Ländern auf die Versicherungsprämien für Feuerversicherungen erhoben wird.
In Deutschland gehört die Feuerschutzsteuer zu den Ländersteuern und wird auf der Grundlage des Feuerschutzsteuergesetzes (Abkürzung: FeuerschStG) erhoben. Der Feuerschutzsteuer unterliegt die Entgegennahme des Versicherungsentgelts aus
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Vergnügungsteuer
Die Vergnügungsteuer ist eine in Teilen Deutschlands örtlich erhobene Steuer. Sie wird auf Basis sogenannter Kommunalabgabengesetze bzw. Vergnügungsteuergesetze der Länder und entsprechende Ortssatzungen, zum Teil auch speziellen Gesetzen (z. B. Spielautomatensteuer) erhoben.
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