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Archiv für 21. Oktober 2008

Einreichungsfrist für Jahresabschlüsse – Übermittlung an elektronischen Bundesanzeiger

Zum zweiten Mal steht der Stichtag bevor, bis zu dem die betroffenen Unternehmen ihrer Verpflichtung nachkommen sollten, ihre Jahresabschlüsse elektronisch an den Bundesanzeiger zu übersenden. Um zusätzliche Gebühren oder Ordnungsgelder zu vermeiden, müssen Unternehmen oder deren steuerliche Berater die Übermittlung bis 31. Dezember vornehmen.
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