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Archiv für 26. Juni 2008

Steuerpflichtige können gegen Änderung Verspätungszuschlag Einspruch einlegen

Finanzgericht Düsseldorf, 18 K 2172/07 AO
1 Die Kläger werden für die Streitjahre 2003 und 2004 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist als Geschäftsführer nichtselbständig und daneben in geringem Umfang als Steuerberater freiberuflich tätig; die Klägerin ist in geringem Umfang als Steuerberaterin tätig.
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