Archiv für 23. Juni 2008
Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen
Stuttgart, 23. Juni 2008 – Seit 2007 haben Unternehmen bei betrieblich veranlassten Sachzuwendungen und Geschenken die Möglichkeit, eine Pauschalsteuer von 30 % zu leisten. Dies hat zur Folge, dass der Empfänger der Zuwendungen diese nicht mehr versteuern muss. Im Vorgriff auf ein derzeit in Abstimmung befindliches bundesweites Verwaltungsschreiben hat die Oberfinanzdirektion Rheinland zu einzelnen Fragen Stellung genommen. Eine kleine Auswahl hiervon haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt:
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Steuerfestsetzung bürgerfreundlicher gestalten – DStV unterstützt Vorschlag des Bundesministeriums der Finanzen
Vereinfachung kann weitere Einspruchsflut verhindern
Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) unterstützt einen Vorschlag des Bundesministeriums der Finanzen, die Steuerfestsetzung bürgerfreundlicher zu gestalten. In Folge dessen wären die Steuerpflichtigen und ihre Berater in vielen Fällen nicht mehr gezwungen, Einsprüche gegen Steuerbescheide einzulegen.
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