Archiv für 23. November 2007
Haben Sie schon alles für die Steuer getan ?
Über den Jahreswechsel bietet sich Gewerbetreibenden die Möglichkeit, Einkünfte und Ausgaben vorzuziehen oder hinauszuschieben. So lassen sich das Betriebsergebnis und damit die Steuerlast beeinflussen. Im Folgenden ein exemplarischer Ausschnitt von Möglichkeiten der Einkünfteverlagerung:
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Steuerlicher Vorteil verfassungswidrig? Rote Karte für § 42 AO?
Ein bislang unveröffentlichter Beschluss des Bundesfinanzhofs zu Verlustzuweisungsgesellschaften (IX B 92/07) wirft ein denkbar schlechtes Licht auf die geplante Neufassung des § 42 der Abgabenordnung (AO). § 42 AO soll dem Missbrauch rechtlicher Gestaltungen entgegenwirken.
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