Archiv für 25. Januar 2007
Kinderfreibetrag und Kindergeld
Für volljährige Kinder in Berufsausbildung erhalten Eltern Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge nur dann, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht höher sind als 7 680 EUR im Jahr. Darauf müssen Sie besonders achten, wenn Ihr Kind als Auszubildender, Beamtenanwärter, Lehramtsanwärter oder Student Einnahmen in beträchtlicher Höhe hat. Wird die Einkommensgrenze auch nur um 1 EUR überschritten, werden alle kindbedingten Vergünstigungen komplett gestrichen. Dies ist bitter, wenn ein paar Euro darüber entscheiden, ob Sie 1 848 Euro Kindergeld bzw. die steuerlichen Freibeträge in Höhe von 5 808 EUR bekommen oder nicht. An dieser Entscheidung hängen weitere Vergünstigungen, so bei Beamten auch die Familienzuschläge.
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Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen
Die Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen ist wahrlich eine Wissenschaft für sich: Um den abzugsfähigen Vorsorgehöchstbetrag korrekt zu berechnen, muss nicht nur das aktuelle Abzugsvolumen des Jahres 2006, sondern auch das Abzugsvolumen nach altem Recht des Jahres 2004 ermittelt werden. Beide Beträge sind dann im Rahmen der Günstigerprüfung gegenüberzustellen. Diese Günstigerprüfung ist nun noch komplizierter geworden, weil Beiträge zu einer „Rürup“-Rentenversicherung rückwirkend ab 2006 bereits ab dem ersten Euro steuermindernd berücksichtigt werden.
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Einnahmen volljähriger Kinder in Berufsausbildung, nicht nur Werbungskosten, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge können abgezogen werden
Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2005 entschieden, dass von den Einnahmen volljähriger Kinder in Berufsausbildung nicht nur Werbungskosten, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden dürfen. Falls auf diese Weise der maßgebende Einkommensgrenzbetrag von 7 680 Euro unterschritten wird, haben die Eltern Anspruch auf das Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge (BVerfG-Urteil vom 11.1.2005, 2 BvR 167/02). Nicht eindeutig geklärt ist bislang, was außer den Sozialversicherungsbeiträgen sonst noch alles von den Einnahmen des Kindes abgezogen werden darf.
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Steuererklärung Leitfaden
(openpr) Papierkrieg und Kauderwelsch: Viele Arbeitnehmer schieben ihre Steuererklärung monatelang vor sich her oder lassen sie gleich ganz ausfallen – obwohl der Lohnsteuerjahresausgleich sich durchaus lohnt.
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