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Archiv für 19. November 2006

Änderung bei der Grunderwerbsteuer

Wer ein unbebautes Grundstück oder ein Gebäude mit Grund und Boden erwirbt, muss anstelle der Mehrwertsteuer Grunderwerbsteuer zahlen. Diese Steuer fließt in die Kassen der Bundesländer und beträgt bisher bundeseinheitlich 3,5 % des Grundstückswertes. Mit dieser Bundeseinheitlichkeit ist es bald vorbei.
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Verluste aus privaten Aktien Verkäufen von der Steuer absetzen

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere aus dem Verkauf von Aktien, können seit 1999 nur mit Spekulationsgewinnen im selben Jahr (Verlustausgleich) und darüber hinaus mit Spekulationsgewinnen entweder im Vorjahr oder in den Folgejahren verrechnet werden (Verlustabzug). Soweit ein Verlustausgleich und ein Verlustrücktrag nicht möglich sind, erlässt das Finanzamt einen Verlustfeststellungsbescheid, in dem Ihr Verlustvorrat für das Folgejahr dokumentiert ist. Spekulationsverluste, die im Jahr der Verlustentstehung nicht in der Steuererklärung angegeben werden, erkennen die Finanzämter nach Bestandskraft des Steuerbescheides nicht mehr an (BMF-Schreiben vom 5.10.2000, BStBl. 2000 I S. 1383, Tz. 42).
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Steuererklärung durch Steuerberater online prüfen lassen

Mit der von der Hartwerk GmbH angebotenen Web-Anwendung SteuerFuchs (www.steuerfuchs.de) können ab Dezember auch Einkommensteuererklärungen für das aktuelle Steuerjahr 2006 online erledigt werden. SteuerFuchs 2006/2007 unterstützt darüber hinaus die beiden zurückliegenden Steuerjahre, so dass nunmehr Erklärungen der Jahre 2004, 2005 und 2006 erfasst, optimiert und auf Wunsch elektronisch abgegeben werden können.
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