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Archiv für 18. November 2006

Wohnmobile und Geländewagen Kfz-Steuer

Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 1.5.2005 wird die Kfz-Steuer für schwere Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t (sog. Sport-Utility-Vehicles, Großraum-Limousinen und Kleinbusse) nicht mehr wie bei Lkw nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht, sondern wie bei Pkw nach Hubraum und Schadstoffemissionen berechnet. Dies führt zu einer deutlich höheren Steuerbelastung gegenüber der alten Regelung.
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