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GEZ-Gebühren für internetfähige Computer und Handys



Dienstleistungswirtschaft lehnt Ausweitung der GEZ-Gebühren ab
Berlin (ots) – Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) lehnt den Vorschlag der Ministerpräsidenten der Länder, die GEZ-Gebühren für internetfähige Computer und Mobiltelefone anzuheben, ab. Für Unternehmen führt die Anhebung zu einer Verdreifachung der Gebühren.


„Die Ausweitung der Gebühren deckt sich nicht mit der Lebenswirklichkeit in den Betrieben. Computer und Mobiltelefone sind unverzichtbare Arbeitsmittel. Sie dienen nicht der Unterhaltung der Mitarbeiter durch Fernsehen und Rundfunk. Die Mehrbelastung der Unternehmen ist nicht nur ungerecht sondern auch unbegründet“, macht BDWi-Präsident Werner Küsters deutlich.

„Der stetige Anstieg der GEZ-Gebühren ist kein Naturgesetz für die öffentlichen Rundfunkanstalten. Erst einmal gilt es selber zu sparen. Einsparpotential besteht beim ausufernden Unterhaltungsangebot und bei den Sportrechten. Auch das Engagement im Internet gehört auf den Prüfstand“, fordert Küsters.




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