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Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung



Berlin (ots) – Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.


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Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

„Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz ziehen wir die notwendigen Konsequenzen aus der Selbstanzeigeflut nach der Diskussion um den Kauf von Steuerdaten. Wir erhöhen den Druck auf Steuerhinterzieher: Das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern werden wir nicht mehr ohne Weiteres mit Strafbefreiung belohnen. Taktischen Spielereien mit der Selbstanzeige erteilen wir eine klare Absage.

Wir wollen an der Selbstanzeige für den reuigen Täter festhalten, der kalkulierende Steuerhinterzieher soll sie künftig aber nicht mehr nutzen können. Wer zukünftig diese Brücke zur Steuerehrlichkeit nutzen will und sich selbst anzeigt, muss alles aufdecken. Auch bezüglich des Zeitpunktes der Tatendeckung haben wir die Voraussetzungen verschärft. Für Reue ist es zu spät, wenn der Prüfer bereits vor der Tür steht. Ab Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ist eine strafbefreiende Selbstanzeige ausgeschlossen.

Zudem kann Unehrlichkeit bei der Steuer künftig auch ohne Strafe teuer werden. Sind die hinterzogenen Summen höher, ist die Strafbefreiung nur noch mit einem Zuschlag in Höhe von fünf Prozent auf die hinterzogenen Steuern zu bekommen.“

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