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Fragen innerhalb der Haushaltebefragung



WIESBADEN – Welchen Familienstand haben Sie? Haben Sie einen allgemeinbildenden Schulabschluss? Als was sind Sie tätig? Diese und weitere Fragen müssen in wenigen Tagen rund 7,9 Millionen Menschen in Deutschland beantworten. Sie zählen zu den per Zufallsverfahren ausgewählten Haushalten, die im Rahmen der Haushaltebefragung des Zensus 2011 zu ihrem Bildungsstand und ihrer Lebens- und Erwerbssituation befragt werden.


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Damit die Zensusergebnisse europaweit vergleichbar sind, gibt die Europäische Union einen verbindlichen Merkmalskatalog vor. Deutschland hält sich sehr eng an diese vorgegebenen Merkmale – nur die Frage nach der Religionszugehörigkeit wurde zusätzlich ins Fragenprogramm aufgenommen und der Migrationshintergrund wird differenzierter erhoben, als es die Europäische Union vorschreibt.

Insgesamt stellen die Interviewerinnen und Interviewer bei der Haushaltebefragung 46 Fragen, die in der Regel schnell und einfach beantwortet werden können: Zunächst werden persönliche Angaben wie etwa Name, Adresse und Geburtsdatum sowie die Staatsangehörigkeit, die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, der Familienstand und der Hauptwohnsitz notiert.

Die Angabe der Religion, Glaubensrichtung beziehungsweise Weltanschauung ist freiwillig. Um Informationen über Migration und Zuwanderung in Deutschland zu gewinnen, enthält der Fragebogen die Fragen, ob – und wenn ja – wann und aus welchem Land der oder die Befragte beziehungsweise die Eltern zugezogen sind.

Die weiteren Fragen beziehen sich auf Bildung und Ausbildung sowie auf die Berufstätigkeit. Auf den ersten Blick ungewöhnlich wird einigen dabei folgende Frage erscheinen: „Haben Sie auch in der Woche vom 9. bis 15. Mai mindestens eine Stunde eine bezahlte Tätigkeit ausgeübt?“ Hiermit wird erfasst, ob eine Person erwerbstätig ist. Dabei wird das Labour-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO) zugrunde gelegt, damit internationale Vergleiche der Arbeitsmärkte möglich sind. Erwerbstätig im Sinne der ILO-Definition ist jede Person im erwerbsfähigen Alter, die in einem einwöchigen Berichtszeitraum mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit gearbeitet hat. Auch wer sich in einem formalen Arbeitsverhältnis befindet, das er im Berichtszeitraum nur vorübergehend – zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit – nicht ausgeübt hat, gilt als erwerbstätig.

Als erwerbslos gilt im Sinne der durch die EU konkretisierten ILO-Abgrenzung jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren, die in diesem Zeitraum nicht erwerbstätig war, aber in den letzten vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht hat. Deshalb wird im Zensus auch die Frage gestellt, ob man in den letzten vier Wochen etwas unternommen hat, um Arbeit zu finden.

Der vollständige Fragebogen für die Haushaltebefragung kann unter www.zensus2011.de/fragebogen/haushalte-und-wiederholungsbefragung.html eingesehen werden.

Nicht alle Informationen, die beim Zensus erfragt werden, werden auch ausgewertet: Hilfsmerkmale wie zum Beispiel Name und Anschrift helfen, den Zensus zu organisieren. Sie sind unter anderem deshalb wichtig, damit Einwohnerinnen und Einwohner nicht doppelt gezählt werden und damit Interviewerinnen und Interviewer die richtigen Ansprechpartner finden. Sie werden frühestmöglich gelöscht.

Alle, die im Rahmen der Haushaltebefragung um Auskunft gebeten werden, erhalten in den kommenden Tagen oder Wochen eine schriftliche Ankündigung der Befragung. Sofern Befragte die Hilfe der Interviewerin oder des Interviewers nicht wünschen, können sie sich den Fragebogen auch aushändigen lassen und selbst ausfüllen. Sie müssen den Fragebogen anschließend per Post an die Erhebungsstelle zurücksenden oder dort abgeben. Für alle, die Porto sparen wollen, steht ab dem 10. Mai 2011 unter www.zensus2011.de auch ein Online-Fragebogen zur Verfügung.

Der Zensus 2011 basiert auf einem registergestützten Verfahren – in erster Linie werden Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. Ergänzend sieht das Zensusgesetz 2011 aus dem Jahre 2009 neben der hier beschriebenen Haushaltebefragung auch eine Gebäude- und Wohnungszählung bei insgesamt 17,5 Millionen Eigentümern und Eigentümerinnen sowie Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften vor.

Weitere Auskünfte gibt:
Annette Pfeiffer,
Telefon: (0611) 75-4486,
www.zensus2011.de/kontakt


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