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Elterngeld-Ãœbergangsregelung schafft Planungssicherheit für Hartz-IV Empfänger



Verlängerungsoption kann bis zum 31.12.2010 widerrufen werden
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben eine Vereinbarung getroffen. Noch in diesem Monat wird das BMAS eine Ãœbergangsregelung erlassen, die Planungssicherheit für Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die Elterngeld erhalten, schafft. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:
„Es ist erfreulich, dass dank der Ãœbergangsregelung Eltern, die sich auf der Basis der alten Elterngeld-Regeln für ein Kind entschieden haben, künftig nicht benachteiligt werden.

Ab 1.1.2011 wird das Elterngeld bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern als Einkommen angerechnet. Diese Neuregelung hätte zur Folge gehabt, dass bedürftige Eltern, die sich für eine verlängerte Bezugsdauer des Elterngeldes entschlossen haben, einen Teil des Elterngelds nicht erhalten hätten.

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Vorgesehen ist, dass Eltern, die das Elterngeld über einen Zwei-Jahres-Zeitraum mit monatlich 150 Euro und damit über den 1.1.2011 hinaus beziehen, die Möglichkeit erhalten, diese Verlängerungsoption bis zum 31.12.2010 zu widerrufen.

Das bedeutet, dass Elterngeld – unabhängig vom Zeitpunkt der Nachzahlung – nicht auf das Arbeitslosengeld-II angerechnet wird. Allerdings darf die Frist zum 31.12.2010 nicht verpasst werden.

Mit der Neuregelung stellen wir für betroffene Eltern verlässliche Rahmenbedingungen her, weil Eltern so ausstehende Zahlungen als Gesamtbetrag erhalten können.“



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