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Einführung einer Umsatzsteuerbefreiung für das Outsourcing von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen



Kein Umsatzsteuerprivileg für das Outsourcing von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Zum geplanten Beschluss des Jahressteuergesetzes 2010 in der kommenden Woche erklärt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:

Zur abschließenden Beratung des Jahressteuergesetzes 2010 im Finanzausschuss fordern wir die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP auf, auf die Einführung einer Umsatzsteuerbefreiung für das Outsourcing von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen zu verzichten. Ein Aufgreifen des diesbezüglichen Vorschlages des Bundesrates wäre eine erneute steuerliche Privilegierung ausgewählter Branchen.

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Die Kredit- und Versicherungswirtschaft hält umfassendes Outsourcing im Interesse ihrer europäischen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit für betriebswirtschaftlich zwingend. Ein unerwünschter Nebeneffekt ist die Umsatzsteuerpflicht der von Dritten erbrachten Leistungen, die nach dem Willen der Verbände künftig entfallen soll. Die Gewerkschaften weisen allerdings zu Recht darauf hin, dass der bei Tätigkeitsauslagerungen übliche Personalabbau und eine Tarifflucht der Arbeitgeber dadurch steuerlich begünstigt würden.



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