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Archiv für die Kategorie „Steuerurteile“



Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

Bundesfinanzhof in München entscheidet zum Arbeitszimmer zugunsten der Arbeitnehmer
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. erringt weiteren Etappensieg
Darmstadt (ots) – Der Bundesfinanzhof (BFH) in München beurteilt in einem Beschluss vom 25.08.2009, Az. VI B 69/09 die steuerliche Regelung für häusliche Arbeitszimmer ab dem Jahr 2007 für ernstlich zweifelhaft. In einem vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (LHRD) in Darmstadt unterstützten Klageverfahren zweier Lehrer wurde die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.06.2009, Az. 7 V 76/09 bestätigt. Das Finanzamt Wilhelmshaven muss auf den Steuerkarten 2009 auch einen Freibetrag für das häusliche Arbeitszimmer eintragen.
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BFH Urteil III R 26/06 Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler als Berufsausbildung

Die ernsthafte Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler ist –zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung– als Berufsausbildung anzusehen.

EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 63 Abs. 1 Satz 2
PO-NSchA NRW § 1, § 2, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 3, § 5, § 17

Urteil vom 18. März 2009 III R 26/06

Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 21. Februar 2006 10 K 171/03 Kg (EFG 2006, 1073)

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BFH Urteil VI R 18/07 Vorteilsbewertung bei Jahreswagen – Angebotspreis – Listenpreis

Die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers ist jedenfalls seit dem Jahr 2003 keine geeignete Grundlage, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabatts für sog. Jahreswagen zu bewerten.

EStG § 8 Abs. 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 18/07

Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 7. März 2007 3 K 386/04 (EFG 2007, 1866)
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Arbeitszimmer bei Lehrern

Es gibt gute Gründe, weshalb die gesetzliche Abschaffung des Arbeitszimmers gerade bei Lehrern verfassungswidrig sein könnte:
– Bei Lehrern bildet die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts eine untrennbare Einheit mit der Erteilung des Unterrichts. Sie müssen ihren Unterricht zu Hause vor- und nachbereiten, weil ihnen dafür der Schulträger die entsprechenden Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stellt. Auch werden ihnen die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht vom Dienstherrn erstattet.
– Damit ist das Arbeitszimmer „pflichtbestimmter Aufwand“ für Lehrer.
– Die Abschaffung der steuerlichen Anerkennung der Arbeitszimmerkosten ist ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip, nach welchem Erwerbseinkommen nur nach Abzug der Erwerbskosten besteuert werden darf.
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Steuerrückzahlung für Pendler – Pendlerpauschale

Millionen Pendler können auf Steuerrückzahlung hoffen – Bundesverfassungsgericht erklärt Kürzung der Entfernungspauschale als verfassungswidrig
München (ots) – Die Karlsruher Richter machten Millionen Pendlern ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Das lang erwartete Urteil des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichtes bezeichnete die Kürzung der Entfernungspauschale als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und damit verfassungswidrig. Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. und des Haufe Verlages begrüßen dieses Urteil und hoffen auf eine rasche gesetzliche Neuregelung zum Wohle der Pendler. Auch das Bundesfinanzministerium hat bereits reagiert und teilte unmittelbar nach der Urteilsverkündung mit, dass ab dem 1. Januar 2009 die Pendlerpauschale nach altem Recht gelte.
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V R 61/03 BFH Urteil Wasseranschluss

Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff „Lieferungen von Wasser“ i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher erbracht wird.
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Steuerbefreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz

1. Ein „Glücksspiel mit Geldeinsatz“ i.S. des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG erfordert die Einräumung einer Gewinnchance an den Leistungsempfänger (Spieler) und im Gegenzug die Hinnahme des Risikos durch den Leistenden (Geräteaufsteller), die Gewinne auszahlen zu müssen.
2. Die Gewinnchance muss in der Chance auf einen Geldgewinn bestehen.
3. Spiele, die dem Spieler lediglich die Möglichkeit einräumen, seinen Geldeinsatz wiederzuerlangen (sog. „Fun-Games“), erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
UStG 1999 § 4 Nr. 9 Buchst. b
Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f
FGO § 99 Abs. 2

Urteil vom 29. Mai 2008 V R 7/06
Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 7. Dezember 2005 5 K 182/04 (EFG 2006, 447) Diesen Beitrag weiterlesen »

Steuerpflichtige können gegen Änderung Verspätungszuschlag Einspruch einlegen

Finanzgericht Düsseldorf, 18 K 2172/07 AO
1 Die Kläger werden für die Streitjahre 2003 und 2004 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist als Geschäftsführer nichtselbständig und daneben in geringem Umfang als Steuerberater freiberuflich tätig; die Klägerin ist in geringem Umfang als Steuerberaterin tätig.
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EuGH-Urteil "Meilicke"

Zeitliche Beschränkung der Urteilswirkung abgelehnt – Bundesregierung erwartet hohe Steuerausfälle
Der EuGH hat heute das Urteil in der Rechtssache C-292/04 Meilicke verkündet. Darin hat er das bis zum Jahr 2000 in Deutschland geltende Körperschaftsteueranrechnungsverfahren für nicht vereinbar mit der Kapitalverkehrsfreiheit erklärt. Eine zeitliche Beschränkung der Urteilswirkungen, wie von der Bundesregierung beantragt, hat der EuGH nicht ausgesprochen.
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