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Archiv für die Kategorie „Schenkungssteuer“



Schenkungen an Kinder

(OpenPr) Das Forschungsinstitut Seniorenwissenschaften der Kester-Haeusler-Stiftung untersucht derzeit eine größere Zahl von Fällen, die immer nach demselben Muster ablaufen. Eltern werden durch die Kinder überredet, das gesamte Vermögen oder wesentliche Teile hiervon schon zu Lebzeiten an die Kinder weiterzugeben.
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BFH II R 63/08 Vermögen des Unternehmers nicht generell geschützt – Bezahlung der Schenkungsteuer aus privaten Mitteln

Keine teleologische Reduktion des § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG bei Überentnahmen zur Schenkungsteuertilgung

§ 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG lässt eine Einschränkung seines Anwendungsbereiches für den Fall einer Ãœberentnahme zur Tilgung der für den Erwerb festgesetzten Schenkungsteuer weder mit Blick auf den Sinn und Zweck der Vorschrift noch unter dem Gesichtspunkt einer verfassungskonformen Auslegung zu.

ErbStG § 13a Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 Nr. 3, § 10 Abs. 8
Urteil vom 11. November 2009 II R 63/08
Vorinstanz: FG Münster vom 21. August 2008 3 K 4920/06 Erb (EFG 2009, 278)
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BFH Urteil II R 6/07 Steuerberechnung bei Aufl̦sung einer Familienstiftung РEinheitliche Zuwendung der Stiftung РAnwendung der Steuerklassen РKein mehrfacher Ansatz des perșnlichen Freibetrags

1. Die in § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG getroffene Regelung beschränkt sich auf die Berechnung der Steuer für den gesamten Erwerb des Anfallberechtigten.

2. Bei Auflösung einer von mehreren Stiftern errichteten Stiftung ist bei der Steuerberechnung gemäß Â§ 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG für die Bestimmung der Steuerklasse auf das jeweilige Verhältnis des Anfallberechtigten zu den Stiftern abzustellen.

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9, § 15 Abs. 2 Satz 2
Urteil vom 30. November 2009 II R 6/07
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 10. Januar 2007 4 K 1136/02 Erb (EFG 2007, 533)
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NWB Steuer TV – aktuelle Steuernachrichten im TV-Format

Herne (ots) – Bewegte Bilder sagen oft mehr als tausend Worte. Deshalb gibt es jetzt im Internet „NWB Steuer-TV“ – die erste Nachrichtensendung für Steuerberater und Kanzleimitarbeiter. „So einfach wie fernsehen“: Jeden Freitag ab 14 Uhr ist die aktuelle Ausgabe online abrufbar. Pro Sendung werden bis zu neun aktuelle Steuerthemen aufbereitet und von einem Moderator präsentiert. In der Regel geht es um die neuesten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sowie um interessante Verwaltungsanweisungen. Ãœblicherweise dauert jede Sendung rund 15 Minuten.
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Vermögen steueroptimiert zu verwalten und/oder gezielt übertragen

München, 29. Januar 2010 -openPR- Endlich gibt es einerseits Rechtssicherheit (durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums der Finanzen vom 1.10.2009) und andererseits die passenden „Bausteine“, um größere Vermögen steueroptimiert zu verwalten und/oder gezielt zu übertragen.
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Steuerermäßigungen für Immobilien

(Zürich/Nürnberg, den 27.01.2010 openPR) Obwohl der Gesetzgeber es erschwert hat, Steuerermäßigungen für Immobilien zu nutzen, können Immobilieneigentümer weiterhin von Vorteilen bei der Abschreibung profitieren. Darauf weist Klaus Küspert von der Beratergruppe Munkert • Kugler + Partner in Nürnberg hin. Denn nach wie vor hält die Rechtsprechung daran fest, dass die bei einer Umwandlung von Immobilien in einen Gewerbebetrieb möglichen höheren Abschreibungen genutzt werden dürfen.
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Schenkungen richtig gestalten

Wer verschenkt entreichert sich. Die unentgeltliche Ãœbertragung – insbesondere von Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen – ist häufig steuerlich motiviert. Teilweise dient die Schenkung dazu, wichtige Vermögensgegenstände dem möglichen Zugriff von Gläubigern zu entziehen.
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Freibeträge für Schenkungen

Nutzung der Freibeträge für Schenkungen
Die Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen sind nicht einmalig – die Freibeträge leben alle 10 Jahre wieder auf. Wenn Sie regelmäßig Teile Ihres Vermögens übertragen, verdoppeln, verdrei- oder vervierfachen Sie Ihre Freibeträge, eine Strategie um Vermögen auf die nächste Generation oder auf nicht eheliche Lebenspartner zu übertragen. Prüfen Sie zum Jahreswechsel, ob es für Sie sinnvoll ist Vermögensübertragungen vorzunehmen.
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Was ändert sich 2010 ?

Bürgerentlastungsgesetz, Krankenversicherung, Wachstumsbeschleunigungsgesetz – zwei lange Namen für einen einfachen Sachverhalt: Ab dem 1. Januar 2010 werden Bürgerinnen und Bürger unter anderem durch diese beiden Gesetze steuerlich entlastet. Und zwar deutlich und nachhaltig, um eines sicher zu stellen: Dass auch in Zeiten der Krise – die trotz allem immer noch anhält – Wachstum und Stabilität ermöglicht werden.
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Erstattung durch das Finanzamt (Steuerbroschüre)

(openPR) – Finanzminister Willi Stächele: „Mit der jährlichen Steuererklärung können sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien über eine Erstattung durch das Finanzamt freuen“„Mit der jährlichen Steuererklärung können sich viele Beschäftigte und ihre Familien über eine Erstattung durch das Finanzamt freuen. Der neue Ratgeber soll sie hierbei unterstützen.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Donnerstag (10.Dezember 2009) in Stuttgart anlässlich der erstmaligen Veröffentlichung der Arbeitnehmerbroschüre durch das Finanzministerium Baden-Württemberg.
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