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Archiv für die Kategorie „Kirchensteuer“



Abgeltungsteuer – Antragsformulare auf Einbehalt der Kirchensteuer

(openPR) – Stuttgart, 10. Februar 2009 – Ab dem 01.01.2009 wird auf Kapitalerträge eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben. Bei Erteilung eines Freistellungsauftrages können Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages von 801 EUR bzw. 1.602 EUR von der Abgeltungsteuer freigestellt werden.
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Christmesse nur für Kirchensteuer-Zahler

Christmesse nur für Kirchensteuer-Zahler
Die Kirchen sollen an Heiligabend nur noch Gläubigen offen stehen, die auch Kirchensteuern zahlen. Das fordern erste Politiker angesichts der vollen Gotteshäuser zu Weihnachten.
Denn viele Kirchenmitglieder sind verärgert, dass sie wegen des Ansturms keine Sitzplätze mehr bekommen. Das soll sich nun ändern.
http://www.bild.de/BILD/news/politik/2008/12/22/christmesse/nur-fuer-kirchensteuer-zahler.html
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GmbH – Ausschüttungen noch im Jahr 2008 durchführen

(openPR) – Stuttgart, 02. Dezember 2008 – Bereits zum 01.01.2008 wurde der Steuersatz für Kapitalgesellschaften auf 15 % gesenkt. Es hat sich aber auch hinsichtlich der Besteuerung von Gewinnausschüttungen (Dividenden) bei den Kapitalgesellschaften einiges geändert.
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Die Abgeltungsteuer von A bis Z

Ab dem 1. Januar 2009 hat der Steuerabzug bei Kapitalerträgen abgeltende Wirkung, das heißt es besteht grundsätzlich keine Pflicht mehr, diese Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Rechtstechnisch heißt diese Art der Steuererhebung Kapitalertragsteuer, aber wegen der abgeltenden Wirkung spricht man im Allgemeinen von der „Abgeltungsteuer“. Von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zinseinkünfte: Was sich durch das neue Verfahren der Besteuerung von Kapitalerträgen für Deutschlands Sparer und Privatanleger ändert, erfahren Sie hier zu den wichtigsten Anlagen.
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Die Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben.

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchenlohnsteuer von den Finanzämtern der jeweiligen Bundesländer eingezogen, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten. Diesen Beitrag weiterlesen »

Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen

Stuttgart, 11. Dezember 2007 – Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2007 erstmals eine Pauschalierungsmöglichkeit geschaffen, die es Unternehmern ermöglicht, die Einkommensteuer auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (gilt nicht für Geldzuwendungen), aber auch an Nichtarbeitnehmer (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde etc.) pauschal mit abgeltender Wirkung mit einem Steuersatz von 30 % zu erheben. Neben der pauschalen Lohnsteuer fällt auch pauschale Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Unbeachtlich ist, ob die Geschenke beim Zuwendenden als Betriebsausgaben abziehbar sind. Bisher mussten Zuwendungen dieser Art stets vom Empfänger versteuert werden.
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Steuererklärung – diverse Steueränderungen

Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken.
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Haben Sie schon alles für die Steuer getan ?

Ãœber den Jahreswechsel bietet sich Gewerbetreibenden die Möglichkeit, Einkünfte und Ausgaben vorzuziehen oder hinauszuschieben. So lassen sich das Betriebsergebnis und damit die Steuerlast beeinflussen. Im Folgenden ein exemplarischer Ausschnitt von Möglichkeiten der Einkünfteverlagerung:
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