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Archiv für die Kategorie „Betriebsausgaben“



Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten (BFH X R 10/08)

1. Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mindern weder die Einkünfte noch das Einkommen.

2. Der Gesetzgeber war nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen. Die Neuregelung (Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F.) verletzt weder das objektive noch das subjektive Nettoprinzip; auch der Gleichheitssatz wird nicht verletzt. Ein Abzug ist auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts verfassungsrechtlich nicht geboten.
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Pensionszusagen verschlechtern die Handelsbilanz der Unternehmen

Rosenheim, 30.03.2010. – Pensionszusagen verschlechtern die Handelsbilanz der Unternehmen. Die aufgrund von BilMoG neu vorzunehmende Bewertung von Pensionszusagen in der Handelsbilanz bringt für mittelständische Unternehmen erhebliche Belastungen mit sich. Im schlimmsten Fall droht eine Ãœberschuldung.
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Pauschaler Steuerabzug für Freiberufler

Düsseldorf (ots) – Die FDP will bei der geplanten Steuerreform deutliche Erleichterungen für Freiberufler durchsetzen. Selbstständige, die einen Umsatz von bis zu 200.000 Euro pro Jahr erzielen, sollen pauschal bis zu 20 Prozent als Betriebsausgaben von der Steuer abziehen können.
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Kein erhöhter Betriebsausgabenpauschsatz von Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen in Wirtschaftsjahren nach einer Einschlagsbeschränkung (BFH IV R 27/07)

Der erhöhte Betriebsausgabenpauschsatz nach dem ForstSchAusglG in Höhe von 90 % ist nicht von Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen abzusetzen, die in einem Wirtschaftsjahr nach Auslaufen einer Einschlagsbeschränkung steuerlich zu erfassen sind. § 5 Abs. 2 ForstSchAusglG eröffnet dem Steuerpflichtigen in Erweiterung der Regelung in § 5 Abs. 1 ForstSchAusglG lediglich das Wahlrecht, Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen mit dem begünstigten Steuersatz gemäß Â§ 34b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG (nunmehr § 34b Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EStG) zu besteuern, auch wenn die Kalamitätsnutzung erst in einem Wirtschaftsjahr gezogen wird, welches einer Einschlagsbeschränkung nachfolgt.
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Bagatellregelung für elektronische Rechnungen

(OpenPr) Milliardeneinsparungen für Unternehmen beim Rechnungsaustausch durch einfache Maßnahme möglich. Elektronische Rechnungen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigen.
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Mit Eigenbelegen Steuern sparen

Nicht nur bei beruflich veranlassten Reisen kommt es oft vor, dass Belege über einzelne (geringere) Kosten beim Erstellen der Steuererklärung nicht mehr auffindbar sind.
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Seit 2006 sind Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abziehbar

Beschränkter Abzug von Kinderbetreuungskosten verfassungsgemäß? – VLH erreicht vorläufige Festsetzung des beschränkten Abzugs!
Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Seit 2006 sind Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abziehbar. Insbesondere handelt es sich hierbei um die Kosten für die Tagesmutter, den Kinderhort bzw. die Fahrtkosten dahin etc.
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Firmenwagen 1 % Regelung, Fahrtenbuch, Betriebs PKW, Änderungen in 2010

Der private Nutzungsanteil eines zum Betriebsvermögen gehörenden Kfz muss nach der sogenannten Listenpreisregelung mit 1 % des inländischen Listenpreises versteuert werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt und kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.
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Abzugsfähigkeit der Zinsen als Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Eine solche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung stehen Schuldzinsen in einem derartigen Zusammenhang mit dem Betrieb, wenn sie für eine Verbindlichkeit geleistet werden, die durch den Betrieb veranlasst ist und deshalb zum Betriebsvermögen gehört.
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BFH I R 43/08 Steuerwirksamkeit der Auflösung einer Rückstellung für Nachforderungszinsen auf Körperschaftsteuern – Bildung und Auflösung von Rückstellungen – Korrektur fehlerhafter Bilanzansätze

Wird eine vor Inkrafttreten des § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG 1996 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 am 1. Januar 1999 steuerwirksam gebildete Rückstellung für Nachforderungszinsen auf Körperschaftsteuern nach diesem Zeitpunkt aufgelöst, ist die daraus resultierende Gewinnerhöhung nicht steuerrechtlich zu neutralisieren.

KStG 1996 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 10 Nr. 2
AO § 233a
HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2
Beschluss vom 16. Dezember 2009 I R 43/08
Vorinstanz: FG Hamburg vom 9. Juli 2007 2 K 175/06
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